
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Jürgen Benden, möchte "Orte" abschaffen und "Bezirke" einführen. Damit würde es auch keine Ortsvorsteher mehr geben.
Geilenkirchen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die kommende Ratssitzung (9. Juli) einen Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung beantragt. Darin möchte die Partei eine Änderung des Paragraphen 3 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen erreichen. Seit vielen Jahren versucht unter anderem die Fraktion immer wieder die Ortsvorsteher abzuschaffen und dadurch Aufwandsentschädigungen für diese einzusparen. Bisher ist der Fraktionsvorsitzender, Jürgen Benden, stets mit seinen Anträgen im Rat gescheitert. Mit der Änderung des Paragraphen versucht er nunmehr einen anderen „Ansatz“. Für die Änderung benötigt er eine Mehrheit im Rat der Stadt.
Den genauen Antrag finden sie hier:
Sehr geehrte Frau Ritzerfeld,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bittet Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt
auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates vom 09.07.2025 aufzunehmen und wie folgt zu
beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der bisherige § 3 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird gestrichen und wie folgt
neu gefasst:
§ 3 Gebiet
(1) Das Gebiet der Stadt Geilenkirchen bilden die Grundstücke, die nach geltendem Recht zu
ihr gehören.
(2) Für die Stadt Geilenkirchen werden folgende Stadtteilbezeichnungen festgelegt:
Beeck, Geilenkirchen mit Bauchem und Hünshoven, Gillrath, Hatterath, Nierstraß,
Panneschopp, Grotenrath, Immendorf, Waurichen, Apweiler, Kraudorf, Nirm, Kogenbroich,
Hoven, Linern, Niederheid, Prummern, Süggerath, Teveren, Bocket, Tripsrath, Hochheid,
Rischden, Würm, Leiffarth, Flahstraß, Müllendorf, Honsdorf.
(3) Das Stadtgebiet wird nicht in Bezirke eingeteilt.
Begründung:
In Nordrhein-Westfalen erhalten Ortsvorsteher*innen eine monatliche
Aufwandsentschädigung von 260,10 Euro. Diese Entschädigung wird auch gewährt, wenn
der/die Ortsvorsteher*in Mitglied des Rates ist – und zwar als zusätzliche
Aufwandsentschädigung.
Die Einteilung in Stadtbezirken und somit die Benennung von Ortsvorsteher*innen ist eine
Kann- Vorschrift und liegt alleine im Ermessen des Rates.
Somit sind die anfallenden Aufwandsentschädigungen von 40.575,60 Euro p.a. für die
Geilenkirchener Ortsvorsteher*innen eine rein freiwillige Leistung.
Die Funktion der Vertretung der Belange der Bezirke durch die Ortsvorsteher*innen kann
durch die Stadtverordneten selbst erfolgen. Bis auf wenige Ausnahmen ist in jedem Ortsteil
zumindest ein Mitglied des Rates wohnhaft. Zudem ist die Vertretung der Belange eines
Ortsteils durch die räumliche Deckungsähnlichkeit mit den Wahlkreisen genuines Anliegen
eines jeden Ratsmitgliedes höchstselbst. Insofern ist die Doppelfunktion eines Ratsmitgliedes
und des Ortsvorstandes überflüssig.
Das Prinzip der geographischen Nähe, die die Funktion der „Ortsvorsteher*innen“ in
vergangenen Zeiten geringerer Mobilität attraktiv erscheinen ließ, ist gerade auch im Zuge
einer flächendeckenden Digitalisierung obsolet.
Die in Abs. 4 und Abs.6 (§3 Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen) benannte Möglichkeit der
Delegation bestimmter Aufgaben der Bürgermeisterin an die Ortsvorsteher*innen ist nach
Wissenstand des Antragsstellers nie erfolgt – und, sofern doch, auf Grundlage der GO NRW
durchaus den stellvertretenden Bürgermeister*innen bzw. den Ratsmitgliedern zumutbar.
In § 39 der GO NRW – Gemeindebezirke ist in Absatz 1 festgelegt, dass das Gemeindegebiet
in Bezirke (Ortschaften) eingeteilt werden kann aber nicht muss.
So verzichteten sehr viele Kommunen in NRW auf diese freiwilligen Ausgaben, u. a. unsere
unwesentlich kleinere Nachbargemeinde Übach-Palenberg. Ebenso die mit 42.000
Einwohner*innen deutlich größere Nachbargemeinde Hückelhoven verzichtet auf die
Einteilung in Bezirke und damit einhergehende Bestellung von Ortsvorsteher*innen und
damit auf die daraus automatisch entstehenden Aufwandsentschädigungen.
Nach bisher gültiger Satzung leistet sich die Stadt Geilenkirchen derzeit 13
Ortsvorsteher*innen mit einer momentanen Aufwandsentschädigungssumme von 3.381,30
Euro monatlich, was sich auf jährlich 40.575,60 Euro summiert. Dies bedeutet einen
Aufwand von 202.878,00 Euro in der kommenden Legislaturperiode 2025-2030 (jährliche
Anpassungen nicht eingerechnet).
Es bestehen berechtigte Zweifel, ob hierfür eine gegenüber dem Gemeinwesen
gerechtfertigte Gegenleistung erbracht wird und ob die Stadt Geilenkirchen in Zeiten einer
sehr schwierigen Haushaltslage sich diesen Luxus leisten soll.
Der Herr Benden hat seit Jahren immer tolle Vorschläge die Kosten verursachen und nichts einbringen. Ich bin seit Jahren dafür, diese „Ortsvorsteher“ abzuschaffen. Ich habe meinen nie kennengelernt. Aber, wären diese Ortsvorstände der Grünen anhängig, käme der Vorschlag wohl nicht.
Was ist aus der „Atomuhr“ geworden, die Belgier erhöhen jetzt die Laufzeit, und die „Schapsidee“ vom Rundweg und Wohnmobilpatz?
Alles Träume der Grünen , nie was konkretes oder wirklich sinnvolles. So kassiert man jahrelang Sitzungsgelder für nichts