Geilenkirchen. Die Stadt Geilenkirchen hat nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage die bereits am 6. November erteilte Genehmigung zur Nutzung der Begegnungsstätte Haus Basten durch die AfD-Fraktion für eine geplante Veranstaltung am 12.Dezember mit Auflagen versehen. Anlass hierfür waren neue Erkenntnisse sowie aktuelle Medienberichte, die eine nochmalige Bewertung erforderlich machten.
Zentraler Prüfpunkt war die von der AfD-Fraktion benannte Person Joachim Paul, die als Gast und Redner für den Bürgerdialog vorgesehen war. „Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung stellte sich heraus, dass Herr Paul bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nicht zur Wahl zugelassen wurde. Die zuständigen Behörden hatten dort Zweifel an seiner ausreichenden Verfassungstreue im Sinne des Grundgesetzes festgestellt. Er gilt als nicht verfassungstreu. Diese Einschätzung wurde jüngst höchstrichterlich bestätigt“, erläutert Bürgermeister Dr. Armin Leon.
Auftritt von Joachim Paul nicht vereinbar mit der Würde des Ortes
„Auch vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung der unter Denkmalschutz stehenden Begegnungsstätte Haus Basten und ihres Bezugs zum Gedenken an die Verbrechen der NS-Herrschaft erscheint ein Auftritt von Herrn Paul nicht vereinbar mit der Würde des Ortes und der Wahrung der öffentlichen Ordnung“, so Leon weiter. Zudem seien aufgrund der medialen Aufmerksamkeit und bereits angekündigter Gegendemonstrationen Sicherheitsrisiken für die Veranstaltung nicht ausgeschlossen.
Die Stadt Geilenkirchen hat daher die ursprüngliche Genehmigung unter Vorbehalt widerruflicher Auflagen konkretisiert:
- Herrn Joachim Paul wird die Teilnahme an der Veranstaltung am 12.12.2025 untersagt.
- Jegliche Äußerungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder die Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Einrichtungen und Institutionen gerichtet sind, sind zu unterlassen.
Der Veranstalter wurde darauf hingewiesen, dass er für einen störungsfreien Ablauf verantwortlich ist und Rechtsverstöße zu verhindern hat.
Bürgermeister Dr. Armin Leon: „Die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundsätze liegt im Interesse aller politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Die Stadt handelt in dieser Angelegenheit im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen und mit dem Ziel, sowohl die öffentliche Sicherheit als auch die Würde des historisch sensiblen Veranstaltungsortes zu gewährleisten.“
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