21. April 2025

7 thoughts on “QR-Code: Bürgermeisterin nimmt Stellung – Beauftragte Druckerei nennt es „Standardprozedere“

  1. Wenn sich das bewahrheitet, passt das zum Bild dieser Verwaltung und dieser Bürgermeisterin. Das Geld wird für Personalkosten und administrative Fehler zum Fenster hinausgeworfen und die Bürger sollen es ausbaden. Der eigentliche Grund für die ZUE besteht darin, diese Misswirtschaft zu kaschieren und die dringend notwendige Haushaltssicherung zu vermeiden Die Bürgermeisterin hat in kurzer Zeit die Stadt gespalten und damit die Bürger gegen das Bürgerbegehren und damit für die ZUE stimmen, werden mit den Flüchtlingen Ängste erzeugt: wenn Ihr nicht spurt, stelle ich Euch Container ins Dorf! Was ist nur aus dieser Stadt geworden? Die Populisten kommen aus dem Lachen nicht mehr heraus.

  2. Nach meinem Check mit QR-Code-Leser auf dem Handy ergibt sich aus den QR-Codes auf Stimmschein (mit Name und Adresse) und auf dem Stimmzettel (Ja/Nein) NAHEZU dieselbe, recht lange Nummer (60-stellig). Die Unterschiede sind an 7 Stellen zu finden.
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx0100120000xxxxxx4xxxxxxxxx
    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx1200121111xxxxxx0xxxxxxxxx
    Aus den restlichen 53 Stellen lässt sich eine Zuordnung von Stimmzettel zu Stimmschein herstellen, falls diese Stellen für jeden Wahlberechtigten unterschiedlich, aber auf beiden Blättern gleich sind. Ich prüfe das weiter, ggfs gibt es noch ein Update.

  3. Nach meinem Dafürhalten ist die Nummer durch.
    Ich habe die QR-Codes von einem Familienmitglied und mir verglichen und auch die Stimmschein-Nummern.
    Im QR-Code findet man die Stimmschein-Nr um 16 erhöht. Diese Differenz ist bei mir und meinem Familienmitglied identisch. Die beiden Stimmschein-Nr. sind um 2 unterschiedlich, die entsprechenden Stellen in BEIDEN QR-Codes ebenfalls.
    Damit ist eine Rekonstruktion der Stimmschein-Nr (incl Name und Adresse) aus den Stimmzetteln möglich.
    Geheime Wahl war gestern!

  4. Parallel ist diese Wahl auf Basis des roten Wahlumschlages (Stimmbrief) anfechtbar. Denn auf diesem Umschlag, in dem alle fertigen Wahlunterlagen an die Stadt Geilenkirchen gesandt werden sollen, ist eine wählende Person in folgendem Fall identifizierbar:

    Auf dem roten Umschlag ist ein leeres Feld für die Stimmschein-Nr. aufgedruckt.

    Wenn nun eine Person im Rahmen ihrer Wahl, die Stimmschein.Nr. mittels eines Stiftes, vom Stimmschein auf den roten Umschlag überträgt, ist durch die Eingabe der aussen auf dem roten Stimmbrief erfassten Stimmschein-Nr., in die seitens GK verwendeten Wahlsoftware, die abstimmende Person eindeutig identifizierbar bevor der Brief geöffnet wird.

    Ein Schelm wer Böses dabei denkt:
    Könnte es sein, dass der Wohnort der wählenden Person dazu benutzt werden könnte, dass nicht alle Briefe der anliegenden Ortsteile, in den Wahlurnen landen?

    Jedenfalls besteht die Möglichkeit, der Manipulation.

    Wenn sich darüber hinaus die Recherchen von Rainer C.Ment bestätigen (siehe oben),
    dann handelt es hier um einen massiven Verstoss gegen die Demokratie.

    Und ein solcher gehört strafrechtlich verfolgt, weil dass kein Zufall sein kann.

    Wenn sich das alles belastbar bewahrheitet, sollte da Mindeste sein:

    „Treten Sie zurück Frau Ritzerfeld. Das Gleiche gilt für alle Personen, die wissentlich an der mutmaßlichen Manipulation beteiligt sind“!

  5. Völlig egal wie genau was in diesem QR Code verschlüsselt ist. Allein die Tatsache, daß jeder Stimmzettel eindeutig numeriert ist, verstößt gegen das Prinzip der freien und geheimen Wahlen.
    Wäre das in Russland oder Nordkorea… Ich stelle mir gerade vor, man hätte sowas bei den Referenden im Donbas gefunden.

    Offensichtlich brauchen wir in GK gute Wahlbeobachter, wie in Afrika, weil unsere Verwaltung und studierte Juristen eine simple demokratische Abstimmung nicht gebacken kriegen.

  6. Zur Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten:
    Die eindeutige, laufende Nr. im Klartext auf den StimmSCHEINEN (mit Name und Adresse) findet sich sowohl im QR-Code des StimmSCHEINS als auch im QR-Code des StimmZETTELS in identischer Form wieder. Mithilfe eines Scanners können die StimmZETTEL beidseitig eingescannt werden und dann per Software jeder Nr. das Abstimmergebnis zugeordnet werden. Dazu ist kein Handy nötig. Mit den Daten der beauftragten Firma bzw. den Stammdaten des Meldeamtes können dann die QR-Codes der StimmZETTEL und die StimmSCHEIN-Nr. abgeglichen werden. Damit ist dann die Zuordnung zu Personen und Stimmbezirken gegeben. Dies ist technisch und organisatorisch ohne Probleme möglich. Da die Stimmzettel wg. möglicher Anfechtungen/Nachzählungen mindestens 6 Monate aufbewahrt werden müssen, kann das rein zeitlich durchaus stattfinden. Ob die Stimmzettel während der Aufbewahrungsfrist verschlossen/versiegelt aufbewahrt werden müssen, müsste mal im entsprechenden Wahlgesetz nachgeschaut werden. Auf die Schnelle habe ich dazu nichts gefunden.

    Zum Statement der Kommunalaufsicht:
    Es müsste nicht der QR-Code des StimmSCHEINS ausgestanzt werden, sondern der des StimmZETTELS.

    Offenbar sind die mit der Wahl betrauten Behörden auf allen Ebenen und die beauftragte Firma überfordert bzw. nicht in der Lage, die Voraussetzungen für eine freie, gleiche und geheime Abstimmung einzuhalten. Das ganze hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.

  7. Immer wieder amüsant der Kommentarbereich.
    Schön zu sehen, dass jeder Kommentator alles kann und weiß und generell deutlich besser machen würde als alle anderen.
    Wenn doch so viel KnowHow und Fachwissen vorhanden ist gerne mal bei der Stadt bewerben ;).
    Dann könnt ihr da ja „mal richtig aufräumen“.
    Ich zitiere mal das berühmte: „Ja also wenn ich was zu sagen hätte, dann sähe das alles ganz anders aus“ ;)

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