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Grundsteuer B soll auf 687 Punkte steigen – Finanzbedarf wird immer größer

Redaktion 27. November 2025 2 Minuten gelesen
GrundsteuerB

Der Rat der Stadt Geilenkirchen wird Anfang Dezember über die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze entscheiden müssen.

Geilenkirchen. Zur ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss hatte Bürgermeister Dr. Armin Leon als Ausschussvorsitzender geladen. Auf der Tagesordnung standen zahlreiche Gebührenordnungen, die zur Beschlussfassung an den Rat weiter gegeben werden. Darunter ist auch die Gebührenbedarfsberechnung im Zeitraum von 2026 bis 2028 für das Bestattungswesen. Bei der neuen Berechnungsmethode der Friedhofsgebühren, wird nicht allein nach der Grabfläche kalkuliert, sondern zusätzlich nach den gemeinsamen Infrastrukturfaktoren (Wege, Plätze, Gebäude, Verwaltung). Praktisch bedeutet dies, dass ein Teil der Gesamtkosten pauschal über alle Nutzungsrechte verteilt wird, der andere Teil nach der jeweiligen Grabfläche. Somit werden nicht alle Kosten proportional zur Grabgröße aufgerechnet. Ein Effekt dieses Modells ist, dass die Gebühren für Urnen- und Sarggräber sich einander annähern, weil die nichtflächenbezogenen Kosten (z. B. Wege, Beleuchtung, Verwaltung) auf alle Nutzer umgelegt werden. Urnenbestattungen können dadurch bis zu 70 Prozent teurer werden.

Ebenso wurde vom Ausschuss das Thema Grundsteuer Hebesätze ab dem Jahr 2026 behandelt. Dabei soll die Grundsteuer B, betrifft alle Bürger mit Eigentum, auf einen Wert von 687 und die Grundsteuer A, relevant für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, angehoben werden. Kämmerer Christoph Nilles begründete die Anhebung aufgrund der „gestiegenen Kosten (Inflation) und dem immer größer werdenden Finanzbedarf der Stadt“. Die Verwaltung legte zwei Beschlussvorschläge den Mitgliedern des Ausschuss vor. In Punkt eins sollen die neuen Hebesätze beschlossen werden und in Punkt zwei eine jährliche Anpassung der Grundsteuerhebesätze an die Inflation. Franz-Peter Fröschen (Bündnis 90/Die Grünen) machte dem Ausschuss den Vorschlag, anstatt die Grundsteuer anzuheben die Gewerbesteuer erhöhen: „Die Geschäftsleute und Unternehmer können die Kostensteigerungen einfacher an den Bürger weitergeben.“ Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht weiter diskutiert. In der nachfolgenden Abstimmung wurde dann die Anhebung der Steuersätze mit einer knappen Mehrheit beschlossen und an den Rat weiter gegeben. Jedoch wollte die Mehrheit nicht, dass es eine jährliche Anpassung an die Inflation durchgeführt wird. Der Rat der Stadt wird in seiner nächsten Sitzung am 10. Dezember darüber entscheiden, ob die Änderungen ab nächsten Jahr gelten.

 

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