Geilenkirchen. Durch eine neue Verordnung der Europäischen Union werden Kindereinträge im Reisepass der Eltern mit Ablauf des 25. Juni ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Die Streichung des Kindereintrages ist nicht erforderlich. Die von der Änderung betroffenen Eltern sind verpflichtet, bei Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung. Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro (Tel. 02451 629933; e-mail: buergerbuero@geilenkirchen.de) gerne zur Verfügung.