Geilenkirchen. Ein Antrag der Anlieger von 61 Grundstücken der Straße „Hinter den Höfen“ in Grotenrath, den Ausbau ihrer Straße aus der städtischen Planung für 2021 herauszunehmen und bis auf weiteres zu verschieben, hatte im Haupt- und Finanzausschuss keinen Erfolg. Der Ausschuss lehnte den Antrag einstimmig ab. Zuvor hatte CDU-Sprecher Max Weiler darauf hingewiesen, dass eine ablehnende Entscheidung bereits 2017 im gleichen Ausschuss getroffen worden war. Zu möglichen Sorgen wegen der Kosten meinte Weiler, dass die Anlieger noch etwa sechs Jahre Zeit hätten, bevor Zahlungen fällig würden. Außerdem gäbe es die Möglichkeit der Stundung. Ebenfalls einstimmig sprach sich der Ausschuss für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Erschließungsanlage Kogenbroich zwischen der L 42 und dem Ortsausgang Richtung Müllendorf aus.
Mit einer ausführlichen Tischvorlage hatte der Kämmerer auf eine Anfrage der Fraktion „Geilenkirchen bewegen und FDP“ geantwortet. Die Fraktion wollte wissen, ob es Neuigkeiten zu dem Klageverfahren gebe, das die Stadt – wie andere Kommunen – 2013 gegen das Ergebnis der Volkszählung (Zensus) von 2011 eingeleitet hatte. Hintergrund der Klage und der Anfrage war die Sorge, dass falsch ermittelte Einwohnerzahlen für den städtischen Haushalt erhebliche Mindereinnahmen zum Beispiel bei den Schlüsselzuweisungen bedeuten können. Aus der Antwort des Kämmerers geht hervor, dass die Klagen gegen den Zensus-Bescheid derzeit ruhen. Auch wenn die Klagen Erfolg haben sollten, so die Mitteilung des Kämmerers, bedeute das nicht, dass sich für die Stadt eine verbesserte Situation ergebe. Vielmehr sei zu erwarten, dass das Gericht lediglich Hinweise auf eine Änderung des Zensusgesetzes gebe. Mögliche Gerichtsentscheidungen würden also erst Auswirkungen auf den nächsten Zensus im Jahr 2021 haben. (mh)