Geilenkirchen. Seit der letzten Woche ist das Thema „ZUE“ in Geilenkirchen wieder angekommen. Erste Diskussionen fanden um die Jahreswende 2023/24 in der Geilenkirchener Verwaltung statt. Über ausufernde Flüchtlingszahlen wurde seinerzeit gesprochen. Seit einiger Zeit ist dies jedoch kein Thema mehr. Und auch die Problematik der Unterbringung von Schutzsuchenden ist kein Tagesordnungspunkt mehr in städtischen Sitzungen.
Die Bezirksregierung hat vor kurzem Bürgermeister Armin Leon den unterschriebenen Kooperationsvertrag persönlich übergeben lassen und so den Willen bekundet in Geilenkirchen eine Zentrale Unterbringungseinheit bauen zu wollen. Von städtischer Seite wurde der Kooperationsvertrag Ende Oktober 2025, als eine der letzten Amtshandlungen der damaligen Bürgermeisterin, Daniela Ritzerfeld, unterzeichnet. „Wir können viel Geld sparen und bekommen auch noch eine Pacht für das Grundstück“, hieß es damals. Doch mit der Unterzeichnung des Vertrages fließt noch kein „Pacht-Cent“ in die leere Stadtkasse. Als nächsten Schritt muss der Rat der Stadt Geilenkirchen in einer seiner nächsten Sitzungen, entweder im Juli oder im September, über den Pachtvertrag abstimmen.
Mindestens zwei Szenarien
Der Rat beschließt einen Pachtvertrag mit der Bezirksregierung. Aufgrund des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder beim Thema „Kooperationsvertrag“ ist anzunehmen, dass es so kommt. Der Vertrag muss dann ebenfalls von beiden Seiten unterzeichnet werden, was dauern kann – wie man beim Kooperationsvertrag gesehen hat. Geld für das gepachtete Grundstück an Fürthenrode gibt es aber auch dann noch nicht. Denn im Kooperationsvertrag soll es einen Passus geben, der beinhaltet, dass Pachtgelder erst dann fließen, wenn eine Baugenehmigung erteilt wurde. Einen Zeitrahmen von zehn Jahren soll sich die Bezirksregierung vertraglich dafür eingeräumt haben. Heißt im Folgeschluss: der Bauantrag könnte spätestens 2035 gestellt werden und vorher muss die Bezirksregierung für das Pachtgelände keine Gelder an die Stadt Geilenkirchen zahlen. Ob dieses Szenario an den Haaren herbeigezogen ist, wollte uns von der Verwaltungsspitze niemand bestätigen. Doch möglich ist es!
Szenario zwei ist eine Ablehnung im Rat und somit ein Infrage stellen der ZUE zum jetzigen Zeitpunkt. Die Bezirksregierung wird sicherlich nicht begeistert darüber sein, wenn dieses Szenario eintritt. Ob diese dann einen Bau einer ZUE in Geilenkirchen weiter verfolgt, ist fraglich.
Vielleicht findet die Verwaltung um Bürgermeister Armin Leon aber auch dann einen Interessenten für das Grundstück und kann dieses dann schnell gewinnbringend verkaufen. Der Stadtkasse würde diese Tatsache sicherlich mehr helfen, als eine ungewisse ZUE, die vielleicht irgendwann kommt oder nicht.
