Geilenkirchen. Der Vorstand des Stadtsportverbandes Geilenkirchen e.V. lädt gemäß § 7 Abs. 5 der Satzung alle Mitgliedsvereine zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein. Grund für diese Versammlung ist das Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern. Diese Positionen müssen neu besetzt werden.
Termin der Versammlung ist am Mittwoch, 8. Juli, 19 Uhr, im Restaurant Sportpark Loherhof, Pater-Briers-Weg, Geilenkirchen.
Auf der Tagesordnung stehen an diesem Tag folgende Punkte:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Information zur Fußball-Stadtmeisterschaften 2026 in Geilenkirchen
3. Förderprogramm des Landessportbundes NRW / Potential für Geilenkirchener Sportvereine
4. Nachwahl von zwei Vorstandsmitgliedern
5. Entwurf und Vorstellung einer überarbeiteten Satzung (ausschließlich Vorstellung und Aussprache – keine Beschlussfassung; die Beschlussfassung über die Satzungsneufassung ist für die nächste Mitgliederversammlung vorgesehen)
6. Verschiedenes
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung sind schriftlich zu stellen und müssen gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung spätestens 7 Tage vor der Versammlung – also bis zum 1. Juli beim Vorstand vorliegen.
Stimmrecht: Die Stimmberechtigung der Vereine richtet sich nach § 7 Abs. 2 der Satzung (bis 100 Mitglieder = 1 Stimme, bis 200 = 2 Stimmen, bis 300 = 3 Stimmen, über 300 = 4 Stimmen).
Beschlussfähigkeit: Die Versammlung ist gemäß § 7 Abs. 7 der Satzung ohne Rücksicht auf die Anzahl
der erschienenen Vertreterinnen und Vertreter beschlussfähig.
