Geilenkirchen. Die Vorbereitungen für die Europawahl am 26. Mai sind in vollem Gange. Es haben bereits über 1.900 Wählerinnen und Wähler von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Briefwahl zu beantragen. Dies kann auf vielseitigem Wege erfolgen.
Zum einen über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zum anderen durch die Nutzung des QR-Codes auf der Vorderseite, der direkt auf den Online-Wahlschein-Antrag der Geilenkirchener Homepage www.geilenkirchen.de verweist. Diese digitale Variante wird seitens der Wählerinnen und Wähler vermehrt genutzt. Zudem ist u.a. auch ein Antrag per E-Mail an die Adresse stadt@geilenkirchen.de zulässig.
Die Durchführung der Briefwahl im Rathaus kann Bürgern helfen, die am Wahltag nicht in Geilenkirchen sind. Außerdem bietet es den Menschen eine Gelegenheit, die Hilfe bei der Wahl benötigen, sei es durch einen Betreuer oder Angehörige. Sinnesbehinderte Menschen können über die Telefonnummer 02159 – 96 55-15 Wahlhilfepakete bestellen.
Die Wahllokale bei der Stadt Geilenkirchen sind überwiegend barrierefrei erreichbar. Die Wahllokale in Grotenrath, Kraudorf und Prummern bieten auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht die Gelegenheit des barrierefreien Zugangs. Hier ist das Instrument der Briefwahl besonders geeignet.
Die Beantragung der Briefwahl ist noch bis zum 24.05.2019, 18.00 Uhr, möglich. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sogar noch Samstag vor der Wahl bzw. am Wahltag selber.