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Hallenbadneubau: Erster Sprung ins Becken frühestens am 30. März 2017

Redaktion Veröffentlicht:13. November 2014 | Aktualisiert:13. November 2014 1 Min. Lesezeit

Geilenkirchen. „Am 30. März 2017 können wir in das Becken des neuen Hallenbades springen“, gab sich Bürgermeister Thomas Fiedler optimistisch, hielt sich jedoch mit dem Zusatz „ob dann Wasser darin ist oder nicht“ ein Hintertürchen offen, als er im Haupt- und Finanzausschuss mitteilte, dass der Vertrag mit der Firma Blass-Architekten Euskirchen zur Vergabe der Generalplanung für den Hallenbadneubau am gleichen Tag unterzeichnet worden war.  Auch in seiner späteren Haushaltsrede sprach er den 30. März 2017 als Fertigstellungstermin an und betonte, dass man bei dem Projekt auf einem guten Weg sei und den engmaschigen Zeitplan bislang voll eingehalten habe. Bis 2017 müssten jedoch über die Jahre verteilt noch rund 7,5 Millionen Euro ausgegeben werden.

Neben der Nachtragssatzung für 2014 und dem Haushaltsentwurf für 2015 standen die Gebührenbedarfsberechnungen auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung. Unterschiedliche Auffassungen gab es dabei nur bei der Abfallentsorgung, für die die Verwaltung die Senkung der Grundgebühr von 90 auf 69 Euro bei gleichzeitiger Anhebung der Gewichtsgebühr von 11 auf 16 Cent pro Kilo vorgeschlagen hatte. Quer durch alle Fraktionen gab Unsicherheit bei der Frage, ob dies nicht nachteilig für Familien mit Kindern sei oder ob damit nicht das „wilde“ Entsorgen von Müll gefördert wird. Auf Vorschlag des stellvertretenden Bürgermeisters Leonhard Kuhn einigte man sich darauf, den Städte- und Gemeindebund um Beratung zu bitten und verschob die Abstimmung auf die Ratssitzung. (mh)

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