Tagesordnungspunkt abgesetzt – Beschwerden und Anregungen wurden nicht diskutiert

Ausschuss-Mitglieder wollen vor Abstimmung die Bürgerversammlung abwarten

Haupt- und Finanzausschuss: Keine Diskussion über die vorliegenden Beschwerden und Anregungen.

Geilenkirchen. Die turnusgemäße Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Geilenkirchen, unter Leitung von Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld, sollte am Mittwoch eigentlich über die vorliegenden Anregungen und Beschwerden bezüglich einer möglichen Zentralen Unterkunftseinrichtung für Flüchtlinge im Bereich Hochheid beraten und einen Beschluss fassen. Doch bevor nach den Mitteilungen der Bürgermeisterin unter Tagesordnungspunkt (TOP) zwei zu diesem Thema diskutiert werden sollte, stellte die CDU-Fraktion einen Antrag auf Absetzung des TOP: „Wir möchten nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Zuerst möchten wir die Bürgerversammlung abwarten und dann entscheiden“, so der Fraktionsvorsitzende, Manfred Schumacher. Mit Unverständnis reagierte Christian Kravanja (Bürgerliste) und gab an, dass eine Absetzung des Tagesordnungspunktes völlig sinnfrei sei und man dadurch die politische Debatte abwürgt. Aber worum geht es eigentlich bei diesem Tagesordnungspunkt? „Anfragen und Beschwerden gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW“ zum Thema Zentral Unterkunft für Flüchtlinge (ZUE) sollten diskutiert, bewertet und entschieden werden.

Seitens der Verwaltung wurde bereits in der Einladung die komplette Problematik dargelegt. Die Verwaltung schlug den Ausschussmitliedern vor, die Anregungen und Beschwerden zurückzuweisen. In allen Beschwerdeschreiben würden die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger bzw. der ansässigen Unternehmen in Verbindung mit der Errichtung einer ZUE für geflüchtete Menschen geäußert bzw. das bisherige Vorgehen der Verwaltung und des Rates der Stadt Geilenkirchen kritisiert.

Die Verwaltung weist zudem ein Versäumnis der frühzeitigen Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Abs. 1, 2 GO NRW mit der Begründung  „als der Verwaltung erste konkrete Informationen vorlagen, wurde im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 20.02.2024 über die Durchführung einer Informationsveranstaltung für Geilenkirchens Bürgerinnen und Bürger beraten“. Somit sei ein frühzeitiges in Kenntnis setzen erfolgt. Ebenso sei ein von Toni Stumpf geforderter Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 GO NRW wenig zielführend. Der Rat der Stadt könnte zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder einen solchen Ratsbürgerbescheid beschließen. Dabei müsse die Fragestellung eindeutig formuliert werden, so dass sie nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. „Sollte nun ein Ratsbürgerentscheid sich lediglich auf die Fragestellung reduzieren, ob einer ZUE zugestimmt oder diese abgelehnt wird, würde den Bürgerinnen und Bürgern suggeriert, dass die Ablehnung einer ZUE keine weiteren Konsequenzen hat“, so die Argumentation der Verwaltung. Dies wäre mitnichten der Fall, da die Stadt dann eigene Unterkünfte schaffen müsste und diese auch den Stadtsäckel belasten würden, der ohnehin leer ist. Die Belegung von Turnhallen mit Flüchtlingen wäre eine logische Konsequenz.

Die Verwaltung befürchtet auch, dass eine Abstimmung der Bürgerschaft zu einer Ablehnung führen würde. „Diese Annahme ist bereits jetzt belegt, indem gleichlautende Fragestellungen in den örtlichen Print- und online-Medien schon gestellt worden sind. Dies gilt ebenfalls für die sozialen Netzwerke, in denen bereits eine online-Petition mit eben dieser Fragestellung kursiert. Aus sämtlichen Kommentaren ist erkennbar, dass man davon ausgeht, dass das Thema bei einer Ablehnung einer ZUE abgeschlossen sei.“ Insofern sei ein Ratsbürgerentscheid zur Lösung dieser komplexen Thematik denkbar ungeeignet.

Die Verwaltung schlug den Ausschussmitgliedern folgende Beschlussvorschläge vor:

1) Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Anregungen und Beschwerden zurück und beauftragt die Verwaltung, dies den Antragstellenden mit den in dieser Vorlage genannten Begründungen mitzuteilen. Darüber hinaus werden die Anregungen und Beschwerden in der Informationsveranstaltung am 16.04.2024 berücksichtigt.

2) Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Anregung, über die Einrichtung einer ZUE durch einen Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 GO NRW abstimmen zu lassen, zurück und beauftragt die Verwaltung, dies dem Antragsteller mit den in dieser Vorlage genannten Begründungen mitzuteilen.

Jedoch kam es nicht zu einer Abstimmung an diesem Abend, da der Tagesordnungspunkt mit einer Mehrheit von zehn gegen acht Stimmen abgesetzt wurde. Die Diskussion wird dadurch sicherlich wieder angeheizt.

5 Kommentare

  1. Wieder ein sehr guter und wichtiger Artikel, danke dafür !
    In der später am Abend abgelaufenen Bürgerversammlung direkt gegenüber von dem betroffenen Grundstück gab es gleich zu Beginn einen Eklat, als die Bürgermeisterin und Herr Brunen auftauchten, und ihre Teilnahme an der Sitzung anboten. Die Organisatoren lehnten die Anwesenheit der Bürgermeisterin ab, da man offen und ohne Vorbehalte jede Meinung unvoreingenommen hören wollte. Nun, ob das nötig war, die Bürgermeisterin auszuschließen möchte ich nicht kommentieren, weil ja genügend andere Politiker ebenfalls dort waren. Aber ich möchte sagen, daß wirklich offen und ehrlich jeder sagen durfte, was er wirklich denkt. Es wurde auch angemerkt, daß diese Offenheit heute sehr oft mit Stigmatisierung und Rechts-Framing einhergeht, sobald man etwas anderes sagt als Politik und Medien.
    Für mich war es ein Fest der Meinungsfreiheit gestern in GK, nach all den perversen Regierungsdemos gegen angeblich „Rechts“. Man fühlte sich ja schon teilweise in die DDR oder nach Nordkorea versetzt. Gestern durfte wirklich jeder sagen, was er denkt. Danke an die Veranstalter.

  2. Wenn jemand nicht zu einer Veranstaltung eingeladen ist, sollte es ihm der Anstand gebieten, dort nicht einfach zu erscheinen. Das gilt auch für die Bürgermeisterin. Diese versucht ja gerade, mit fragwürdigen Vergleichen die Situation schön zu reden. So kann aus dem Verhalten der bereits in der Kaserne lebenden Schutzsuchenden nicht ableiten, dass die ZUE hier ebenfalls problemlos sein wird. Auf der einen Seite haben wir es mit in der Integration befindlichen Personen zu tun, die bereits deutlich mit unserer Kultur in Berührung gekommen sind. Auf der anderen Seite handelt es sich um quasi Durchreisende in einer viel größeren Personenzahl und die noch wenig mit unserer Kultur vertraut sind. Das Konfliktpotential ist hier sehr viel höher. Warum sollte Geilenkirchen die einzige Stadt sein, wo das anders ist. Ein solches Containerdorf an einer stark befahrenen Landstr. ist einfach nicht menschenwürdig und wird zu Konflikten im Umfeld führen. Aber das ist der Verwaltung völlig egal, Hauptsache die Haushaltssicherung wird vermieden. Frau Ritzerfeld ist zudem dazu übergegangen, mit Schwarzmalerei Druck aufzubauen: es kommen riesige Personenzahlen auf uns zu, Turnhallen müssen belegt und Gebühren erhöht werden. Natürlich kann und will sich Geilenkirchen nicht seiner Verantwortung zur Aufnahme schutzsuchender Menschen entziehen. Dafür kann auch die Bürgermeisterin nichts. Aber wenn alle Bürger der Stadt an den Kosten beteiligt werden, wird nur dann die Last gerecht verteilt. Man kann sich doch nicht auf den Standpunkt stellen, dass stattdessen 10% der Bürger in den betroffenen Dörfern über ihr verändertes Lebensumfeld 100% der Last tragen sollen, wir sind doch kein Kollateralschaden, so kann man nicht mit seinen Bürgern umgehen. Und wenn tatsächlich weitere Schutzsuchende kommen, wie viele verlassen uns und wie sieht eigentlich der Saldo aus? Wo sind konkrete und belastbare Alternaivkonzepte? All das und noch mehr bleibt bewusst unbeantwortet, weil mann nur kurfristig denkt und dieses vermeintliche Traumkonzept mit aller Gewalt durchboxen will.

  3. „Eine Abstimmung der Bürgerschaft kann das Projekt zum Scheiterrn führen“ Also lehnt man eine Befragung der Bürger einfach ab. Der Politikersatz „wir leben in einer lebendigen Demokratie“ gilt wohl nur, wenn die Ansicht der Politiker oder führenden Beamten-innen bestätigt wird. So weit sind wir schon in GK.

  4. Es ist immer wieder bemerkenswert, wie rechte Aktivisten aufjaulen,wenn man ihnen einen Spiegel vorhält. Sie jammern, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr und man müsse sich schon fühlen wie in der DDR oder Nordkorea – nein, ist sie nicht und ansonsten wäre ein Besuch in Nordkorea vielleicht erhellend. Die als “ Regierungsdemos“ verunglimpften Demos gegen Rechts waren nicht von der „Regierung“ veranstaltet oder orchestriert. Aber wer seine Infos offenbar ausschließlich aus asozialen Medien und entsprechenden Websites bezieht, wird das natürlich niemals zugestehen.
    Wer eine solche Einstellung vertritt, sollte besser dazu stehen und nicht immerzu herumjammern und von Rechts-Framing fabulieren.

  5. Herr Harald M, Ihre Ansichten deuten in der Tat darauf hin, dass alle nichtregierungskonformen Meinungen für Sie abzulegen sind. Was genau haben Sie die letzten Jahre so erlitten?
    Diese Platitüde Rechts ist auch schon verbraucht genug, weil unsinnig.
    Für mich sind Leute wie Sie die größte Gefahr für eine Gesellschaft in Frieden. Schämen Sie sich.

    Schreibt übrigens ein AFD-Nicht-Wähler, verrückt, ich weiß.

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