Geilenkirchen. In diesen Wochen werden auch in Geilenkirchen Personen gesucht, die bereit und geeignet sind, als Schöffe/Schöffin und Jugendschöffe/Jugendschöffin in Strafverfahren mitzuwirken. Eine juristische Aus– oder Vorbildung ist für die Ausübung dieses Ehrenamtes nicht erforderlich, jedoch sollten Interessierte rechtliche Zusammenhänge erkennen und bewerten können. Interessenten für das Amt als Jugendschöffe/Jugendschöffin sollten zudem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, da das Jugendstrafrecht darauf ausgerichtet ist, erneuten Straftaten von Jugendlichen entgegenzuwirken. Bewerberinnen und Bewerber
müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Pro Jahr muss mit der Teilnahme an etwa zehn Sitzungen beim Amtsgericht Geilenkirchen, dem Jugendschöffengericht in Heinsberg oder beim Landgericht in Aachen gerechnet werden.
Die Stadt Geilenkirchen sucht Bürgerinnen und Bürger, die daran interessiert sind, das Ehrenamt des Schöffen/der Schöffin in den Jahren 2024 bis 2028 wahrzunehmen.
Interessenten sollten ihre Bewerbung bis zum 31. März bei der Stadtverwaltung Geilenkirchen, Markt 9, 52511 Geilenkirchen, einreichen. Der Rat sowie der Jugendhilfeausschuss der Stadt Geilenkirchen beschließen dann im Frühjahr über die von der Stadt zu erstellende Vorschlagsliste. Die Wahl der Schöffen/Schöffinnen erfolgt im Herbst dieses Jahres durch einen beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss. Interessenten können unter www.schoeffenwahl.de weitere Informationen einholen und die dort hinterlegten Vordrucke für ihre Bewerbungen nutzen.