Geilenkirchen. Aufmerksame Beobachter haben die begonnenen Arbeiten zur Herstellung der Infrastruktur für das Baugebiet „Loherhof II“ sicherlich bereits wahrgenommen. Hier, im Bereich Jülicher Straße/Pater-Briers-Weg sieht die Planung auf dem 2,2 Hektar umfassenden Areal 28 Baugrundstücke vor. Anschließend an das Baugebiet „Loherhof I“ neben dem Golfplatz, sind 17 Bauplätze für Einzel- und/oder Doppelhäuser (je zwei Wohneinheiten zulässig), acht Parzellen für Einzelhäuser sowie zwei Grundstücke für Mehrfamilienhäuser geplant. Besonders interessant für junge Familien aus der näheren Umgebung: In „Loherhof II“ wird eine Kindertagesstätte für bis zu vier Gruppen gebaut. Etliche Kinder aus Hünshoven besuchen derzeit die städtische Kita in Immendorf. „Grundsätzlich sind Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen möglich“ teilt Amtsleiter Michael Jansen vom Amt für Stadtentwicklung, Bauverwaltung und Umwelt der Stadt Geilenkirchen auf Anfrage mit. Durch den Bebauungsplan werde auch der sogenannte „Toskana-Baustil (Haustyp Stadtvilla) ermöglicht. Auch andere Haustypen wie „Klassisch 1,5 Stock“ mit Satteldach, Bungalowstil und weitere Formen sind erlaubt. Die Vorgärten müssen mit einer Hecke eingefriedet, oder zumindestens 50 Prozent begrünt werden. Schottergärten sind nicht zulässig. Mit diesen Auflagen wird die Stadt der veränderten Lage in Zeiten von Klimaschutz und Nachhaltigkeit gerecht. Die Mehrfamilienhäuser sind zum einen für acht, beziehungsweise für das zweite Haus sogar für 16 Wohneinheiten zulässig. Michael Jansen geht davon aus, dass im Baugebiet rund 50 Wohneinheiten entstehen. Für das Bringen und Abholen der Kinder sowie für die Kita-Mitarbeiterinnen sind seitlich neben dem Gebäude Parkflächen geplant. Die Erschließungsarbeiten sind in vollem Gange wobei die Bauzufahrt über den Pater-Briers-Weg und die Erftstraße erfolgt. Ein Fuß- und Radweg wird von der Jülicher Straße aus in diesen Bereich des Flussviertels führen. Das Baugebiet soll eine Eingrünung zum Pater-Briers-Weg und zur Jülicher Straße hin bekommen. Zudem wird eine Auflockerung durch Straßenbäume und kleinere Pflanzbeete erfolgen. Für jedes Wohngebäude sind entsprechende Stellplätze auf den privaten Grundstücken vorzuhalten, für Besucher werden Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum angelegt.
Der Aufstellungsbeschluss erfolgte im Rat bereits am 3. Juli 2019, am 24. Juni 2020 wurde der Bebauungsplan Nr 117 der Stadt Geilenkirchen durch den Stadtrat als Satzung beschlossen. Nach Genehmigung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanung durch die Bezirksregierung sind die Bauleitpläne am 12. Dezember 2020 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.
Dass das Interesse an Baugrundstücken in Geilenkirchen ungebrochen groß ist, beweist die anhaltende Nachfrage. So waren die Grundstücke in „Loherhof II“ nach kürzester Zeit vergeben.