Benden erzählt Interna im „Öffentlichen Teil“ – Grünen-Chef greift BM Schmitz an und steht in der Kritik

Fraktion der Bürgerliste verläßt den Ratssaal und findet das Verhalten inakzeptabel

Geilenkirchen. Die Ratssitzung der Stadt Geilenkirchen einen Tag vor Weiberfastnacht ist im großen und ganzen harmonisch verlaufen. Bei einem Tagesordnungspunkt gab es jedoch kopfschütteln und laute Zwischenrufe vieler Ratsmitglieder. Zum Tagesordnungspunkt 15 – Anfragen nach § 17 der Geschäftsordnung der Stadt Geilenkirchen (Fragerecht der Ratsmitglieder) – meldete sich Jürgen Benden von der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu Wort. Benden war „verärgert“ über die Tatsache, wie die Vorstellung eines Bewerbers auf den Posten des Technischen Beigeordneten der Stadt Geilenkirchen von statten ging. Er griff Bürgermeister Georg Schmitz an und gab den – noch anwesenden Bürgern – einen Einblick in eine „nicht öffentliche“ Besprechungen der Ratsmitglieder. Die Fraktion der Bürgerliste verließ daraufhin aus Protest den Ratssaal.

Zu den Fakten:

Eine Findungskommission aus bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden der Ratsparteien kam Mitte Januar zusammen, um den Bewerber zu hören. Ausschließlich die Abgeordneten bestimmen über eine Bewerbung. Der Bürgermeister hat nicht das Recht die Stelle eines Technischen Beigeordneten zu besetzen. Dennoch fand Benden die Art und Weise, mit der das Bewerbungsgespräch zwischen den Ratsmitgliedern, Bürgermeister und dem Bewerber aus dem bayerischen Sonthofen verlief, alles andere als gut. Dabei richteten sich die Vorwürfe ausschließlich gegen Bürgermeister Georg Schmitz. Unter anderem monierte Benden, dass er ihm „noch nicht einmal ein Glas Wasser“ anbot. Er (Benden) hatte den Eindruck, dass der Bewerber „mit Abstand einer der besten war, den wir hier gesehen haben“. Was der Grünen-Politiker jedoch verschwieg, ist die Tatsache, dass der Bewerber „zweigleisig“ unterwegs war. Die Bewerbung im Heinsberger Nordkreis für eine Amtsleiterstelle war zu diesem Zeitpunkt noch aktiv. Nur einen Tag nach seiner Vorstellung in Geilenkirchen verzichtet und entschied sich für die Stelle im „Nordkreis“ (laut Aussage von Jürgen Benden). -vk-

Erklärung der Bürgerliste:

In der gestrigen Ratssitzung hat die Fraktion der Bürgerliste nach einer Wortmeldung von
Herrn Benden (Grüne) zu Tagesordnungspunkt 15 geschlossen den Sitzungssaal verlassen.
Hierzu erklären wir:
Herr Benden hat Herrn Bürgermeister Schmitz auf unerträglicher und unakzeptabler Weise
öffentlich angegriffen und vorgeführt. Dabei wurden von Herrn Benden zumindest zum Teil
interne Vorgänge öffentlich gemacht. Unabhängig von der Frage, ob die Kritik berechtigt ist
oder nicht stellen wir fest, dass wir ein solches Verhalten weder jetzt noch in Zukunft dulden
können und haben daher aus Protest die Ratssitzung verlassen.
Die politische Auseinandersetzung – auch mit dem Bürgermeister – sollte immer auf einer
sachlichen Ebene stattfinden. Zudem gebieten es die Regeln des Anstandes, Kritik am
Verhalten von Personen zunächst einmal nichtöffentlich mit der betroffenen Person selbst
zu besprechen.
Das Verhalten von Herrn Benden und den Grünen deuten wir als taktisches
Wahlkampfmanöver. Es ist völlig inakzeptabel und wird von uns aufs Schärfste missbilligt.
Durch sein Verhalten hat Herr Benden nicht nur das Amt des Bürgermeisters der Stadt
Geilenkirchen beschädigt, sondern auch in Kauf genommen, dass der Ruf der
Stadtverwaltung als Arbeitgeber belastet wird.

3 Kommentare

  1. Herr Bürgermeister handeln Sie !!!

    Sehr gute Reaktion der Bürgerliste dieses Verhalten ist nicht zu tolerieren.

    Verletzt ein Ratsmitglied schuldhaft die Schweigepflicht, kann der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderats ein Ordnungsgeld bis zu 500 Euro verhängen (§ 20 Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 GemO). Ob und in welcher Höhe dies geschieht, ist eine Ermessensentscheidung. Das Initiativrecht zur Ahndung des Pflichtverstoßes liegt allein beim Bürgermeister. Der Gemeinderat wirkt durch die Erteilung der Zustimmung, also in Form eines bindenden Mitwirkungsrechts, an der Entscheidung des Bürgermeisters mit, kann diesen jedoch nicht zum Handeln verpflichten. Im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung ist bei der Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Ordnungsgeld festgesetzt wird, auf verschiedene Aspekte abzustellen, insbesondere auf die Schwere des Verstoßes und die sich hieraus ergebenden Folgen für die Gemeinde oder hiervon betroffener Dritter.

  2. Typisch für die Politik der Grünen selber nichts vernünftiges auf die Reihe bekommen aber über andere motzen !!

  3. Es zählt der Anstand in schwierigen Zeiten und die Frage, wie wir miteinander umgehen
    Charakter zeigt sich dann, wenn man sieht wie jemand einen Menschen behandelt
    Zum Erreichen bestimmter Ziele die man vor Augen hat, gehört nicht nur Entschlossenheit.
    Manieren – Respekt – Charakter spielen hier eine wichtige Rolle.
    Wenn man Kampfgeist hat ist das eine gute Sache, aber es ist nie überzeugend, wenn man andere schlecht machen muss, um selbst gut da zu stehen.
    Hier täte Herr Jürgen Benden gut daran einzusehen, dass er über das Ziel hinausgeschossen ist. Sich entschuldigen, respektieren und fair kämpfen, dass wäre ein Zeichen guter Manieren.

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