Abgrabungen bei Beeck sollen um rund 30 Hektar wachsen

Geilenkirchen. Die Firma „Martens Infra Deutschland GmbH“ will ihre Abgrabungsfläche für Kies und Sand bei der Ortschaft Beeck um rund 31 Hektar vergrößern. Während der Genehmigungsantrag vom Kreis entschieden werden muss, sollte der Geilenkirchener Umwelt- und Bauausschuss am Dienstagabend das Einvernehmen mit dieser Planung feststellen. Das geschah auch, wenn auch nicht ohne Diskussion und Gegenstimmen.

In ihrer Vorlage hatte die Verwaltung unter anderem darauf hingewiesen, dass die erweiterte Abgrabung langfristig die Versorgung der Bauwirtschaft im Stadtgebiet sicherstelle und dass frühere Befürchtungen wegen zunehmender Verkehrsbelastung sich nicht bewahrheitet hätten. Das sah der Ortsvorsteher von Beeck, Hans-Josef Benend, anders. Er sprach von Lärmbelästigung und warnte vor einer weiteren Belastung der Straße zwischen den Ortschaften Beeck und Prummern durch den zunehmenden Lkw-Verkehr und die wachsende Verschmutzung, da es keine Reifenwaschanlage gebe. Die Unfallgefahr auf der Straße werde mit der Vergrößerung der Abgrabung wachsen.

Für die Verwaltung erklärte Georg Heinen vom Stadtplanungsamt, dass bisher keine Lärm verursachende Kieswachanlage geplant sei und dass mit der Erweiterung auch eine Reifenwaschanlage angelegt werden soll. Bei der späteren Auffüllung werde die Firma auf das jetzige Niveau gehen und eine Fläche schaffen, die zu 80 Prozent landwirtschaftlich genutzt werden könne.

Die Grünen, so ihr Sprecher Jürgen Benden, hätten gegen den erneuten exorbitant hohen Flächenbedarf auf dem landwirtschaftlich wertvollen Boden ernsthafte Bedenken. „Man muss auch die Bevölkerung ohne lange Lieferwege ernähren“, sagte er. Auch vermisse man in dem Antrag den Hinweis auf finanzielle Rückstellung für die Rekultivierung. Es sei schließlich auch denkbar, dass die Firma nach 30 bis 35 Jahren Abgrabung nicht weiter existiere. Der Hinweis, die Firma werde eventuell der Rekultivierungspflicht nicht nachkommen, war für Karl-Peter Conrads (CDU) eine ungeheuerliche unterschwellige Unterstellung. „Eine Nicht-Genehmigung kommt einer Enteignung gleich“, so Conrads weiter. Ausschussvorsitzender Hans-Josef Paulus sah nicht nur den Firmenbetreiber als Nutznießer, sondern zum Beispiel auch die ortsnahe Bauwirtschaft, da Kies und Sand gebraucht würden.

Die Abstimmung ergab schließlich mit zwölf gegen sechs Stimmen eine deutliche Mehrheit für das Einvernehmen mit dem Antrag auf die Abgrabungserweiterung. (mh)