Beim Angebot in der Kinderbetreuung belegt Geilenkirchen einen Spitzenplatz

Geilenkirchen. Gut gerüstet sieht sich die Stadt Geilenkirchen im Hinblick auf die Versorgung mit Kindergarten- und Betreuungsplätzen. Das geht aus dem Bericht hervor, den am Donnerstagabend Hermann-Josef Lehnen vom Jugendamt der Stadt im Jugendhilfeausschuss gab. Die gute Versorgungslage gilt sowohl für Kindertagesstätten (Kita) als auch für die Tagespflege (Betreuung durch Tagesmütter). Die auch durch die die Einbeziehung der unter Dreijährigen (U-3-Betreuung) erforderlich Erweiterungsmaßnahmen seien weitgehend abgeschlossen, sagte Lehnen. Es laufe noch der Umbau am Kindergarten St. Ursula, und für den Bereich an der Gemeinschaftsgrundschule Sittarder Straße gebe es noch Förderanträge für zwei weitere Tagespflegegruppen.

In der Summe des von Hermann-Josef Lehnen ausführlich aufgelisteten Zahlenmaterials ergab sich, dass von 1235 Kindern bis zu sechs Jahren in Geilenkirchen 770 in einer Kita und 30 in der Tagespflege versorgt werden. Die Zahl der nicht versorgten Kinder liegt demnach bei 435, davon stehen 103 auf einer Warteliste. Dem gegenüber stehen 22 freie Kita-Plätze und 59 freie Tagespflegesätze, so dass es noch Bedarf für insgesamt 22 Kinder gibt. Lehnen erläuterte dazu, dass erfahrungsgemäß noch einige Eltern ihre Anträge auf Versorgungsplätze zurückziehen werden, um in den Genuss des Betreuungsgeldes zu kommen. Somit könne man davon ausgehen, dass das Platzangebot reiche und man nur im Notfall einzelne Gruppen aufstocken müsse, jedenfalls bleibe kein Kind unversorgt.

Gut ist nach diesem Bericht auch die Lage für die U-3-Betreuung (Kinder bis zwei Jahre). Jugendamtsleiter Wilfried Schulz wies im Ausschuss darauf hin, dass der Gesetzgeber von einer Mindestversorgung von 35 Prozent ausgegangen war. In Geilenkirchen liege diese Quote allein schon im Bereich der Kitas schon bei 36,21 und bei Kitas und Tagespflege zusammen sogar bei mehr als 56 Prozent. Damit belege Geilenkirchen Kreis Heinsberg einen Spitzenplatz. Bei mehr als 1200 Kindern und nur 22 noch fehlenden Plätzen könne man von einer „Punktlandung“ sprechen, sagte Schulz.

Probleme, die in der Diskussion angesprochen wurden, waren unter anderem die kurzfristige Ausweichmöglichkeit, wenn zum Beispiel Tagesmütter Urlaub haben oder auch an Brückentagen frei machen, oder die Frage, ob es nicht problematisch sei, wenn gerade bei den älteren Kindern (fünf und sechs Jahre), für die eine Teilhabe an Gruppen besonders wichtig sei, sieben keine Betreuung haben. Für den ersten Fall, so ergab die Diskussion, gibt es mit Katja Dyong eine helfende Ansprechpartnerin bei der Verwaltung, und für den zweiten Punkt (Kinder, die nicht angemeldet werden) müsse man sehen, dass es durchaus gewollt und sogar sinnvoll sein kann, wenn Kinder zum Beispiel in großen Familien zu Hause bleiben.

Mit Katja Dyong stellte sich im Jugendhilfeausschuss die Fachberaterin für die Kindertagespflege vor und erläuterte die Ausbildung und Arbeit der Tagesmütter, bei denen man eigentlich von „Tagespflegepersonen“ sprechen müsste, denn grundsätzlich können auch Männer diese Aufgabe übernehmen. Neben der intensiven Beratung der Eltern ist demnach die Qualifizierung und Fortbildung der Tagesmütter besonders wichtig. Vorbereitet auf ihre Aufgabe werden die Tagesmütter in 160 Unterrichtsstunden, die mit einer Prüfung abschließen. Danach folgen jährlich noch zwölf Unterrichtsstunden zur Weiterbildung sowie vielfältige Maßnahmen zum Erfahrungsaustausch. Das ist nur ein Schwerpunkt des umfangreichen Arbeitsfeldes, das Katja Dyong im Ausschuss vorstellte. Zurzeit werden übrigens in Geilenkirchen74 Kinder von 20 Tagesmüttern betreut. Die Höchstzahl für Tagespflegegruppen liegt bei fünf Kindern.

Abschließend befasste sich der Ausschuss mit der Anpassung des Entgelts für die Tagespflegepersonen, das zum 1. August diesen Jahres um zehn Prozent aufgestockt werden soll, die letzte Anpassung gab es vor vier Jahren. Die Anpassung, die je nach Qualifikation der Tagesmütter in vier Stufen gestaffelt ist, wird zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes von etwa 22.000 Euro führen. Der Ausschuss gab dafür einstimmig grünes Licht. (mh)