Hundesteuer: Wer mehr als einen Hund hat, muss bald tiefer in die Tasche greifen

Geilenkirchen. Hundebesitzer in Geilenkirchen müssen künftig tiefer in die Tasche greifen – jedenfalls wenn sie mehr als einen Hund besitzen. Der Haupt- und Finanzausschuss gab am Mittwochabend grünes Licht für eine geänderte Hundesteuersatzung ab 1. Januar. Nicht betroffen sind Personen oder Familien, die nur einen Hund halten, etwa die Familie mit dem vierbeinigen Spielgefährten der Kinder oder die Rentnerin mit einem treuen tierischen Begleiter. Sie zahlen weiterhin 60 Euro pro Jahr. Erheblich teurer wird es aber bereits bei der Haltung von zwei Hunden mit 98 (bisher 72) Euro je Hund und Jahr, und bei drei und mehr Hunden steigt die Steuer von 84 auf 120 Euro je Hund. Tief in die Tasche greifen müssen künftig die Halter von so genannten „gefährlichen Hunden“. Die „Kampfhundesteuer“ beträgt ab Januar 550 Euro bei einem Hund und 750 Euro je Hund bei zwei und mehr Kampfhunden, von denen übrigens 28 in Geilenkirchen angemeldet sind. Welche Tiere als „gefährliche Hunde“ gelten, so ergab die Diskussion im Ausschuss, ist übrigens im Landeshundegesetz definiert.

Für die SPD-Fraktion kritisierte Horst-Eberhard Hoffmann die Steigerung um rund 40 Prozent bei der Hundehaltung (ohne die Kampfhunde). Bürgermeister Fiedler hielt dem entgegen, dass man bei den Einzelhunden gar nicht erhöht habe. Mehrfach wurde auch aus dem Ausschuss nachgefragt, wie es um die Kontrolle stünde, da sicher nicht alle Hunde angemeldet seien. Für die Verwaltung berichtete Friedhelm Kamps von negativen Erfahrungen, die die Nachbargemeinde  Gangelt mit Kontrollen durch eine Fremdfirma gemacht hat. Allerdings behalte sich die Verwaltung eigene Kontrollen – etwa durch Stichproben – vor . Wenn dann jemand mit einem nicht angemeldeten Hund erwischt wird, kann das teuer werden, da Nachzahlungen für mehrere Jahre anstehen können.

Mit großer Mehrheit – bei drei Neinstimmen – brachte der Haupt- und Finanzausschuss die geänderte Hundesteuersatzung auf die Reise.

Bei einem anderen Punkt hatte die „normative Kraft des Faktischen“ (so Bürgermeister Thomas Fiedler) die Stadt Geilenkirchen eingeholt, nämlich bei der Festsetzung der Realsteuerhebesätze für 2013. Die Landesregierung hat nämlich für die Grundsteuer B die Erhöhung auf 426 v. H. und für die Gewerbesteuer auf 415 v. H. vorgegeben. Im Geilenkirchener Verwaltungsvorschlag waren noch 422, beziehungsweise und 414 v. H. genannt. Der Ausschuss stimmte dieser Erhöhung einstimmig zu.

Nach einigen Fragen an die Verwaltung und deren zufriedenstellende Antworten sprach sich der Ausschuss ebenfalls einstimmig für eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Rechnungsprüfung mit der Stadt Übach-Palenberg aus. Gespräche zwischen den beiden Verwaltungen hatten ergeben, dass eine Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes Übach-Palenberg an das Geilenkirchener Amt Sinn machen würde, es könnten dabei Synergie-Effekte eintreten, die in beiden Städten Personalkosten sparen. Die finanzielle Abrechnung der gemeinsamen Arbeit erfolgt über eine öffentlich rechtliche Vereinbarung. Auch der Übach-Palenberger Haupt- und Finanzausschuss hatte übrigens einer solchen Vereinbarung zugestimmt.

In der Praxis – so erläuterte Bürgermeister Fiedler – wird das so aussehen, dass zwei Mitarbeiter des Geilenkirchener Rechnungsprüfungsamtes und einer aus Übach-Palenberg überwiegend in Geilenkirchen zusammenarbeiten werden. Dabei werde sicher auch die ein oder andere Fahrt zwischen beiden Städten erforderlich, ergänzte er auf Nachfrage von Christian Kravanja (Bürgerliste). Grünen-Sprecher Hans-Jürgen Benden sah in dieser interkommunalen Zusammenarbeit einen ersten Schritt und erhoffte sich für die Zukunft weitere kostensparende Vereinbarungen.

Einstimmig wurde auch ein Dringlichkeitsbeschluss gebilligt, mit dem jeweils eine frei werdende Stelle im Allgemeinden Sozialen Dienst des Jugendamtes und in der Schulsozialarbeit wieder besetzt werden. Außerdem ging  es um die Neueinrichtung einer – auf ein Jahr befristeten – Stelle im Rahmen des Ausbaus der städtischen Kindergärten für die Betreuung der Unter-Dreijährigen (U3).

Ohne Diskussion und Gegenstimme sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss für die Festlegung der Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte aus. Im Stadtzentrum Geilenkirchen werden das im nächsten Jahr sein: 24. März (Autoausstellung), 9. Juni (Brot- und Backfest), 13. Oktober (Oktoberfest) und 1. Dezember (Nikolausmarkt) jeweils von 13 bis 18 Uhr. Außerdem werden Geschäfte und Verkaufsstellen in Niederheid am 14. April (Frühlingsfest) und am 8. September (Herbstfest) von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (mh)

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