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Bezirksregierung: ZUE Geilenkirchen ist weiterer Baustein des Landesaufnahmesystems

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Redaktion 22. November 2025 2 Minuten gelesen
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Die geplante ZUE in Geilenkirchen wird trotz stark sinkender Asylzahlen wohl gebaut werden.

Geilenkirchen. Es ist ruhig geworden um die vermeintliche Zentrale Unterbringungseinheit (ZUE) in Geilenkirchen Fürthenrode. Nachdem ein Bürgerentscheid für die Landeseinrichtung geflüchteter Menschen stimmte, nahm der Widerstand stetig ab. Doch die neuen Zahlen von Asylsuchenden wirft erneut die Frage auf, ob eine ZUE für Geilenkirchen noch notwendig ist. Viele ZUE´s in NRW sind nur noch schwach frequentiert und an einigen Standorten gibt es Bestrebungen, diese zu schließen. Als Beispiel die Landeseinrichtung in Düren-Kreuzau, die für 800 Asylsuchende ausgelegt und derzeit nicht einmal zur Hälfte belegt ist. Bürgermeisterin a.D., Daniela Ritzerfeld, hatte im Frühjahr den Kooperationsvertrag mit der Bezirksregierung unterschrieben. Der vom Rat beschlossene Pachtvertrag ist jedoch bis heute nicht unterzeichnet. Von den Befürwortern einer ZUE in Geilenkirchen wurden stets die damit verbundenen Einsparungen für die Bürger in den Vordergrund gestellt. Die Stadt verpachte ein Gelände an das Land, erhält dafür Geld und bleibe trotzdem Besitzer dieses Grundstücks. Doch bis heute gibt es kein Geld für die Verpachtung, da der Pachtvertrag noch nicht unterschrieben ist. Dies bestätigt auf unsere Anfrage hin auch die Bezirksregierung in Köln. Es wird auch bestätigt, dass nicht mehr alle geplanten Landeseinrichtungen Gegenstand der Planungen sind. Desweiteren wird aber auch gesagt, „die in Geilenkirchen geplante ZUE bildet einen weiteren Baustein im Rahmen des Ausbaus des Landesaufnahmesystems. In der Einrichtung Geilenkirchen sollen die Geflüchteten bis zu einer Verlegung in eine kommunale Einrichtung betreut und versorgt werden.“

Noch im vergangenen Jahr wurde die Aufenthaltsdauer Asylsuchender in Landeseinrichtungen auf maximal sechs Monate angegeben. Am 5. November hat der NRW-Landtag das Gesetz zur Ausführung des § 47 Absatz 1b des Asylgesetzes verabschiedet. Darin ist enthalten ist folgender Passus: Schutzsuchende in NRW können künftig wieder bis zu 24 Monate in den Landeseinrichtungen wohnverpflichtet werden. Eine Begrenzung auf maximal sechs Monate bleibt für Familien mit minderjährigen Kindern bestehen. Ausgenommen von der verlängerten Wohnverpflichtung sind zudem ältere Menschen (ab 65), Menschen mit Behinderungen, Schwangere und Personen mit schweren physischen Erkrankungen.

Mit dieser Gesetzesänderung ist genau das eingetreten, was der CDU-Fraktionsvorsitzende, Manfred Schumacher, damals als ein großes Problem dargestellt hat und von der damaligen Bürgermeisterin ein „Sonderkündigungsrecht“ im Vertrag verlangte. In einer späteren Ratssitzung fragte Schumacher erneut nach, ob Ritzerfeld dies in den Verträgen verankern konnte. Ein schlichtes „Nein“ war die Antwort. „Es ist genau das eingetreten, wovor ich gewarnt hatte. Nämlich vor der Tatsache, dass sich die Gegebenheiten ändern und wir dann auch unsererseits kündigen können“, so Schumacher.

Ob es von den in Geilenkirchen-Fürthenrode ansässigen Unternehmen weitere gerichtliche Schritte gegen den Bau einer ZUE geben wird, wird derzeit wohl noch geprüft.

 

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