Einen guten Riecher hatten nun die Mitarbeiter der Geilenkirchener Stadtverwaltung. Bei einer Personalienüberprüfung konnte sich ein 30-Jähriger Geilenkirchener im Bereich des Parkhauses „An der Friedensburg“ gegenüber Bediensteten des Geilenkirchener Ordnungsamtes nicht ausweisen. Im Verlauf der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen die Person ein Haftbefehl vorlag. Die aufgrund von begangenen Straftaten verhängte Geldstrafe in vierstelliger Höhe hatte er trotz Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft nicht gezahlt. Vor der Übergabe an die Polizei leistete der wohnungslose Straftäter erheblichen Widerstand und verletzte einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Kurze Zeit später wurde er der Polizei übergeben und inhaftiert. Ihn erwartet nun zudem ein Strafverfahren wegen Widerstand und Körperverletzung.