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Neue Landesplanung bietet mehr Spielraum für Kommunen

Redaktion 23. Juni 2018 2 Min. Lesezeit

Geilenkirchen. Über eine Stellungnahme zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu befinden. Einige für die Stadt Geilenkirchen relevante Punkte der Planänderung trug für die Verwaltung Michael Jansen vom Amt für Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Hochbau im Ausschuss vor.

Die Änderungen für den seit 2017 geltenden Plan spiegeln demnach die die politische Absicht der neuen Landesregierung wider. Den Kommunen soll damit mehr Spielraum gegeben werden. Während eigentlich nur Siedlungsbereiche mit mehr als 2000 Einwohnern weiter entwickelt werden sollen, können mit den Änderungen auch kleinere Ortschaften gefördert werden. Für Geilenkirchen mit der Industriefläche in Lindern von Interesse ist auch die Änderung bei flächenintensiven Großvorhaben. Während bisher nur Vorhaben mit einem Flächenbedarf von  80 Hektar als besonders bedeutsam für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes galten, soll diese Untergrenze künftig bei 50 Hektar liegen.

Beschließen sollte der Ausschuss eine Bewertung für die Stadt, nach der sich Geilenkirchen einer späteren Stellungnahme durch den Städte- und Gemeindebund anschließt. Das veranlasste Rainer Jansen (Grüne) zu der Warnung, keinen Blankoscheck auszustellen. Ergänzt werden sollte die Geilenkirchener Stellungnahme beim Thema Lärmschutz um die Feststellung, dass dabei eine „glockenförmige“ Ausbreitung des Fluglärms bedacht werden müsse. Während Beigeordneter Markus Mönter erklärte, für Militärflugplätze wie dem in Geilenkirchen werde sich nichts ändern, schlug Ausschussvorsitzender Karl-Peter Conrads vor, den Zusatz „Lärmschutzzonen sind an die physikalischen Gegebenheiten anzupassen“ an die Bewertung anzufügen. Dem folgte der Ausschuss ebenso einstimmig wie der Verschiebung einer ausführlicheren Beratung einer Stellungnahme in die Ratssitzung.

Einhellige Zustimmung gab es im Ausschuss für eine neue Parkzeitregelung im Parkhaus hinter dem Rathaus. Nach der Sanierung des Parkhauses war hier eine zeitliche Befristung der Parkzeit weggefallen, was zu Beschwerden darüber führte, dass Mitarbeiter der Stadtverwaltung den Parkraum für Bürger und Besucher in der Stadt blockierten.

Die Neuregelung sieht nun vor, dass die Parkdauer wie im übrigen Stadtkerngebiet auf 1,5 Stunden begrenzt wird.  Das Gleiche soll für die Parkflächen zwischen Parkhaus und Rathaus und an der Stadtbücherei gelten. Ausgenommen vom zeitlichen Limit  ist das Kellergeschoss im Parkhaus mit 21 Parktaschen, die etwa für Feuerwehrleute, Stadtbedienstete mit häufigen Außeneinsätzen und Schwerbehinderte reserviert werden. Für diese Gruppe der Langzeitbenutzer entstehen keine Kosten. Auf Nachfrage von Wilfried Plum von der Fraktion „Für GK“ erklärte Beigeordneter Herbert Brunen, dass mit den vorgenommenen Änderungen kein großer Verwaltungsaufwand verbunden war.

Für die CDU-Fraktion, auf deren Antrag hin die Änderungen vorbereitet wurden, begrüßte Max Weiler die Neuregelung. Er bat jedoch darum, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Einhaltung der neuen Parkordnung kontrollieren, und darum, dass an der Einfahrt zum Rathaus wieder ein Schild mit dem Hinweis auf das sonst schwer zu findende Parkhaus angebracht wird. (mh)

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