Geilenkirchen. Aufgrund einer Intervention der Gewerkschaft verdi muss der für Sonntag, den 9. April, in den Gewerbegebieten Niederheid vorgesehene verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Nach dem nordrhein-westfälischen Ladenöffnungsgesetz dürfen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Hierbei müssen die Veranstaltungen selbst gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen und dazu geeignet sein, den Großteil der Besucherzahlen zu generieren. Die Gewerkschaft verdi hat in der jüngsten Vergangenheit bereits mit Erfolg gegen vergleichbare Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen in der hiesigen Region geklagt und angekündigt, bei allen Kommunen genau auf die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen zu achten.