Geilenkirchen. Über den Stand der Planungen für die notwendige neue Kindertageseinrichtung in Geilenkirchen unterrichtete am Dienstagabend Beigeordneter Herbert Brunen den Jugendhilfeausschuss. Die Stadt wird demnach nicht selbst die Trägerschaft für die neue Kita übernehmen, sondern spricht zurzeit noch mit Trägern wie Arbeiterwohlfahrt und katholische Kirchengemeinde, die auch schon grundsätzliche Bereitschaft signalisiert haben.
Als mögliche Standorte boten sich die auslaufende Janusz-Korczak-Schule in Hünshoven, die allerdings noch bis 2019 betrieben werden soll, eine private Fläche an der Vogteistraße hinter dem Finanzamt, eine weitere Fläche hinter dem Franziskusheim sowie eine Privatfläche im Gebiet der alten Molkerei an. Die Stadt, so der Beigeordnete, favorisiert aber eine weitere Möglichkeit: Eine Fläche an der Lütticher Straße in Bauchem, bei der der Eigentümer auch bereit wäre, als Investor zu wirken. Für diese Lage spreche auch, dass eine große Zahl der Neuanmeldungen aus Bauchem komme und damit wegen der Fluktuation in den größeren Mietshäusern auch für die Zukunft zu rechnen sei. Man werde die Gespräche jetzt forcieren, damit noch in diesem Jahr eine Entscheidung fallen könne, sagte der Beigeordnete.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster muss die Stadt Geilenkirchen ihre Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kinderbetreuung ändern. Bisher hat die Stadt auch dann einen Elternbeitrag für ein Kind erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie Kita- oder Tagespflegeplätze haben und ein oder mehrere Vorschulkinder von der Beitragspflicht befreit sind. Die nun erforderliche Änderung würde für die Stadt ein Defizit von jährlich etwa 72.000 Euro bringen, das durch eine neue Satzung aufgefangen werden muss. Unter verschiedenen möglichen Satzungsmodellen schlug der Beigeordnete für die Stadt das Modell vor, das die Anhebung der jetzt geltenden Beitragshöhen auf das Niveau des Kreises vorsieht. Aus dem Ausschuss kam die Anregung für ein anderes Modell, welches keine Beitragserhöhungen für die unteren Einkommensklassen bedeuten würde. Der Ausschuss entschied sich jedoch mit acht gegen drei Stimmen für den Verwaltungsvorschlag, den auch Ausschussvorsitzender Stefan Mesaros für eine „sozial gerechte Variante“ hielt.
Durchaus als Lob für die geleistete Arbeit kann das Jugendamt der Stadt die einhellige Zustimmung für seinen Haushaltsplan 2017 verstehen. Manfred Schumacher (CDU) fragte, wie sich die Kosten für das eigene städtische Jugendamt von denen in Gemeinden, die vom Kreisjugendamt betreut werden, unterscheiden. Wilfried Schulz als Leiter des Jugend- und Sozialamtes zog den Vergleich mit der Nachbarstadt Übach-Palenberg, die jährlich sieben Millionen Euro an den Kreis zahlen muss, während das Jugendamt den Geilenkirchener Haushalt mit nur 6,5 Millionen Euro belastet. Schulz: „Ohne ein eigenes Jugendamt wüssten wir nicht, wie es in den Familien aussieht“. Ein Lob gab es vom Ausschussvorsitzenden. „Hier gibt es nicht nur gute Zahlen, sondern auch inhaltlich Superleistungen“, bescheinigte Stefan Mesaros dem Amt. (mh)