Geilenkirchen. Einstimmig empfahl am Dienstagabend der Geilenkirchener Jugendhilfeausschuss dem Rat, den Haushaltsplan 2012 für das Jugendamt zu verabschieden. Das dürfte den Ausschussmitgliedern besonders leicht gefallen sein, weil der errechnete Zuschussbedarf mit 4.589.850 Euro deutlich unter den Ansätzen und Ergebnissen für die Jahre 2010 und 2011 liegt. Die Gründe dafür erläuterte Jugendamtsleiter Wilfried Schulz. Demnach zeichnet sich in einem vom Jugendamt betreuten Fall von Missbrauch eine Kostenerstattung in Höhe von 450.000 Euro nach dem Opferentschädigungsgesetz ab. Auch sei in intensiven Gesprächen mit den freien Trägern erreicht worden, dass diese größere Teile der ambulanten Jugendhilfe übernehmen Außerdem habe man die zu leistenden und abzurechnenden Fachleistungsstunden der Jugendhilfe auf ihre Effizienz überprüft und dabei die Stundenzahl senken können. Auch seien gemeinsam mit den freien Trägern neue Hilfearten – zum Beispiel in der sozialen Gruppenarbeit – entwickelt worden. Gespart, ohne an den Leistungen rütteln zu müssen, habe man auch dadurch, dass es nur wenige Zuzüge in die sozial schwachen Viertel der Stadt gebe und sich dadurch die Zahl der zu betreuenden Fälle verringere.
Positives meldete Wilfried Schulz auch hinsichtlich des Ausbaus der Kindergärten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren, der so genannten „U 3-Betreuung“, Fast alle Kindergärten in Geilenkirchen und seinen Stadtteilen seien entsprechend umgebaut worden. Lediglich für den Kindergarten St. Ursula in der Innenstadt liege die Bewilligung der Landeszuschüsse bisher noch nicht vor. Mit der Auflösung des Landtages werde sich das sicher weiter verzögern. Für eine Umgestaltung gebe es gute Pläne bei Kosten von rund 400.000 Euro. Hier könne die Stadt bei der Vorfinanzierung helfen, wobei mit einer späteren Erstattung durch den Landeszuschuss zu rechnen sei. (mh)