Nur einer der vier Kandidaten für das Bürgermeisteramt in Geilenkirchen wird auch am Ende noch lachen.
Geilenkirchen. Am Sonntag, 14. September, finden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen statt. Auch in Geilenkirchen sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen, ihre Stimme abzugeben.
Gewählt werden:
- der Bürgermeister
- der Stadtrat Geilenkirchen
- der Landrat / die Landrätin
- der Kreistag Heinsberg
Immer beliebter wird die Wahl per Brief. Jedoch muss diese extra beantragt werden. Jeder Bürger hat ab sofort die Möglichkeit die Unterlagen für eine Briefwahl zu beantragen. Dies kann einfach über den nachfolgenden Link geschehen: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=5370012
Wahlbenachrichtigungen kommen ab dem 20. August
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 20. August. Bis spätestens 24. August sollten Sie Ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wenn das nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle Wahlen.
Drei einfache Wege zur Stimmabgabe
- Urnenwahl am Wahltag (14.09.2025)
Der „Klassiker“ ist natürlich auch diesmal wieder dabei. Am Wahlsonntag kann jeder Wahlberechtigte zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal seines Stimmbezirks die Wahlunterlagen ausfüllen und in die Wahlurne einwerfen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis mit.
- Briefwahl
Beantragen Sie Ihre Unterlagen bequem online unter https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=5370012. Der Versand beginnt am 20. August 2025. Alternativ nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- Direktwahl in der Stadtverwaltung
Ab dem 05. August bis 12. September 2025 können Sie direkt im Rathaus (Servicestelle Wahlen) wählen: Mo–Fr: 08:00–12:30 Uhr, zusätzlich Do: 14:00–16:00 Uhr. Bringen Sie hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung – und/oder einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Mögliche Stichwahl am 28. September 2025
Kommt es bei der Wahl des Bürgermeisters oder Landrats zu keiner absoluten Mehrheit, findet am 28. September eine Stichwahl statt. Ihre Wahlbenachrichtigung bleibt auch hierfür gültig – Bitte bewahren Sie diese auf. Die Regelungen zur Briefwahl finden Sie hier: https://inforegister.infokom-gt.de/IWS/startini.do?mb=5370012
Weitere Informationen – etwa zur Wahlberechtigung, Barrierefreiheit, Wahllokalen oder den gesetzlichen Grundlagen – finden Sie auf unserer ausführlichen Informationsseite zur Kommunalwahl. Über den QR-Code – den uns die Stadt zugesandt hat – sollten eigentlich alle Inforamtionen verfügbar sein. Jedoch funktioniert dieser noch nicht und von der Stadt bekamen wir dazu auch keine Informationen.

