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Abfallentsorgung: Bußgelder drohen bei falscher Befüllung der Biotonne

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Redaktion Veröffentlicht:10. April 2025 | Aktualisiert:10. April 2025 4 Minuten gelesen
Biotonne

Eine falsch befüllte Biotonne können ab Mai ein Bußgeld nach sich ziehen.

Geilenkirchen. Ab Mai 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz, das die Nutzung der Biotonne strenger regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Verunreinigung von Bioabfällen durch anderen Müll, maximal ein Prozent zu reduzieren. Entsorgungsunternehmen sind verpflichtet, Biotonnen mit einem höheren Anteil zurückzuweisen. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro bestraft werden. Die Ratsmitglieder stimmten in ihrer Sitzung der Änderung des Abfallgesetzes zu. Die Änderungen werden im nachfolgenden kurz dargestellt:

 

Was darf in die Biotonne und was nicht?

  1. Wichtige Änderungen ab dem 1. Mai 2025
  2. Verstärkte Kontrollen durch den Entsorgungsbetrieb
  3. Falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert

Diese Frage müssen sich alle Haushalte ab 01.05.2025 stellen, denn zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel dieser neuen Regelungen ist es zum einen, die Kreislaufwirtschaft weiter zu stärken, aber auch die Qualitätsverbesserung des Bioabfalls.

Für die Qualitätsverbesserung beinhaltet die Novelle folgende Kernpunkte, die zwingend umzusetzen, zu kontrollieren und zu sanktionieren sind:

  • Maximale Störstoffgrenzen: Der im Biomüll maximal zulässige Anteil an Kunststoffen (auch biologisch abbaubaren) wird weiter reduziert auf 1% für Kunststoffe und auf 3% für Fremdstoffe.
  • Verbot bestimmter Materialien: Verpackungen aus Biokunststoffen sowie andere nicht ausreichend abbaubare Materialien dürfen nicht mehr über die Biotonne entsorgt werden.
  • Verbesserung der Sortenreinheit: Kommunale Entsorger müssen Maßnahmen ergreifen, um die Fehlwürfe zu reduzieren, z. B. durch verstärkte Kontrollen und Öffentlichkeitsarbeit.

Für den Biomüll bzw. die Kompostqualität sind vor allem folgende Materialien problematisch, da sie sich nicht vollständig auflösen bzw. ein Zersetzen in der Kompostieranlage einfach zu lange dauert.

  • Plastiktüten und Biokunststoffe
  • Verpackungen mit Beschichtung (z. B. Bäckertüten)
  • Kaffeekapseln (auch die „verwertbare“ Variante)

Zur effektiven Umsetzung der neuen Regelungen und zur Verbesserung der Qualität des Bioabfalls, wird die Verwaltung ab sofort Informationskampagnen durchführen. Alle Haushalte werden in den nächsten Wochen einen ansprechend gestalteten Flyer erhalten, der als Checkliste dient beim Befüllen der Biotonne. Die Bürger/-innen sollen darüber hinaus über Social-Media-Beiträge zur korrekten Trennung von Bioabfällen motiviert werden und Alternativen zu Bio- und Plastikmüllbeuteln kennenlernen.

Die Verwaltung steht in engem Austausch mit dem Entsorgungsbetrieb, der die Inhalte der Biotonnen verstärkt kontrolliert. Hier erfolgt eine ständige Rückmeldung an die Verwaltung, die im Bedarfsfall entsprechend sanktionieren wird. Als Sanktionen sind vorgesehen:

  • Keine Leerung der Biotonne mit der Folge einer eigenständigen Sortierung oder Leerung als Restmüll
  • Vollständiger Abzug der Biotonne
  • Verhängung eines Bußgeldes

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die neuen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und langfristig die Qualität des Bioabfalls in Geilenkirchen zu steigern. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, die Abfallgebühren stabil zu halten. Sollte der Bioabfall der Stadt Geilenkirchen zu stark verunreinigt sein, muss er ggf. als Restmüll entsorgt werden. Dies verursacht neben der teureren Entsorgung zudem erhebliche Kosten für den erneuten Transport zur anderen Deponie. Im Interesse aller Gebührenzahler/-innen sollte folglich die Einhaltung der neuen Regelung liegen.

Und was darf nun in die Biotonne und was nicht?

In die Biomülltonne gehören generell alle biologisch abbaubaren Abfälle pflanzlicher Herkunft.

Biologisch abbaubare Abfälle tierischer Herkunft sind ausgeschlossen.

NEIN:

Kunststoffe

Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren

Kunststoffen                                      

kompostierbare Verpackungen (Biomüllbeutel)

Fleisch- und Fischreste, Knochen u. Gräten

Aschereste (Kamin, Zigaretten)

Kleintierstreu

Kaffeekapseln                                    

Staubsaugerbeutel

Straßenkehricht

Plastiktüten

Hunde- und Katzenkot

 

 

JA:

Baum-, Strauch- und Grasschnitt

Blumen und Pflanzen (ohne Topf)

Laub               

Obst- und Gemüsereste

Rohe Speisereste (pflanzlicher Herkunft)

Teebeutel, Kaffeesatz, Filtertüten

Wildkräuter     

Zeitungspapier zum Einwickeln der Bioabfälle  

 

Wichtig: Diese Aufzählungen sind nur Beispiele und nicht vollständig!

                                                          

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