
Die ZUE-Abstimmung läuft noch bis zum 16. März. Dann wird ausgezählt.
Geilenkirchen. Es ist still geworden um die Frage nach einer Zentralen Unterbringungseinheit (ZUE) in Geilenkirchen. Nachdem die erste Abstimmung nicht den Rechtsansprüchen gerecht wurde, geht es nun in die „zweite Runde“. Diese ist bereits am Montag, 24. Februar, eingeläutet worden und endet am 16. März mit der Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus. Mit einer Presseerklärung möchte die „Interessengemeinschaft für ein Bürgerbegehren“ auf ein Video hinweisen, das auf ihrer Webseite steht und den Wahlvorgang einfach erklärt. Einen Urnengang wird es bei dieser Abstimmung nicht geben.
Die Presseerklärung im Wortlaut:
Erklär-Video auf www.zue-gk.de: So funktioniert die Briefwahl zum
Bürgerentscheid zur ZUE in Geilenkirchen
Auf der Website der Interessengemeinschaft für ein Bürgerbegehren in Geilenkirchen
www.zue-gk.de steht ab sofort ein informatives Erklär-Video zur Verfügung, das die
Handhabung der Wahlunterlagen für die laufende Briefwahl zum Bürgerentscheid über die
geplante Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Geilenkirchen detailliert erklärt. Das
Video zeigt anschaulich und leicht verständlich, wie die Briefwahlunterlagen korrekt ausgefüllt
und rechtzeitig zurückgesendet werden. Dabei werden alle notwendigen Schritte ausführlich
erläutert: Zunächst wird erklärt, wie der Stimmzettel korrekt ausgefüllt und eindeutig
gekennzeichnet wird. Anschließend wird der Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlag
gelegt und sorgfältig verschlossen. Darauf folgt die Ausfüllung der eidesstattlichen Erklärung
auf dem Wahlbrief, bei der Name, Unterschrift und Datum eingetragen werden müssen, um
die Wahlberechtigung zu bestätigen. Zum Abschluss wird der Wahlbrief in den
Rücksendeumschlag gesteckt und per Post an die angegebene Adresse der Stadtverwaltung
Geilenkirchen zurückgesendet. Es wird empfohlen, den Wahlbrief rechtzeitig abzusenden, um
die Frist zu wahren. Für die Durchführung des Bürgerentscheids wurde der Zeitraum vom 24.
Februar bis 16. März 2025 festgesetzt. Letzter Abstimmungstag ist der 16. März 2025 bis 16
Uhr. Nur Wahlbriefe, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung eingegangen sind,
werden berücksichtigt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden das Erklär-Video sowie weitere wichtige
Informationen zum Bürgerentscheid auf der Website www.zue-gk.de. Die
Interessengemeinschaft für ein Bürgerbegehren in Geilenkirchen möchte mit diesem Angebot
eine hohe Wahlbeteiligung unterstützen und die Handhabung der Briefwahlunterlagen so
einfach wie möglich gestalten.
Ein wichtiges Bürgerbegehren, das nun in die entscheidende Phase geht! 🗳️ Die ausschließliche Briefwahl bedeutet für viele Bürger eine Umstellung – umso hilfreicher ist das Erklär-Video, das den Wahlvorgang Schritt für Schritt erklärt. 🎥✅