Geilenkirchen. Die Verwaltung der Stadt Geilenkirchen möchte seine Bürger über die bevorstehende Bundestagswahl, die am 23. Februar stattfinden wird, informieren. Die wichtigsten Informationen für Ihre Teilnahme an der Wahl in der Stadt Geilenkirchen erhalten Sie auch auf der Webseite der Stadt.
Stichtag 12. Januar
Stichtag für die Eintragung von Amts wegen aller Personen in das Wählerverzeichnis, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind, ist der 12. Januar. Wenn Sie im Ausland leben und wählen möchten, erfahren Sie hier mehr: krz.geilenkirchen.de/wahl.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 29. Januar und dem 1. Februar 2025 zugestellt.
Briefwahl
Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist entweder über den Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Zustellung ab dem 29.1.) oder bequem online unter krz.geilenkirchen.de/wahl möglich.
Bitte beachten Sie: Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 10. Februar 2025 versandt. Grund für diese Verzögerung ist die verkürzte Frist für die vorgezogene Neuwahl, weshalb die Stimmzettel erst später vorliegen.
Direktwahl in der Stadtverwaltung
Ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 haben Sie auch die Möglichkeit, direkt in der Stadtverwaltung in der Servicestelle Wahlen Ihre Stimme abzugeben. Weitere Informationen hierzu werden in Kürze unter krz.geilenkirchen.de/wahl bekannt gegeben.
Alle relevanten Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf den offiziellen Seiten:
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