2778 Unterschriften für einen Bürgerentscheid eingereicht – Verwaltung prüft Rechtmäßigkeit

Notwendig sind 1839 gültige stimmen - bürgerentscheid noch in diesem jahr

Geilenkirchen. Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause, 3. Juli,  darüber entschieden, dass die Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehren anerkannt wird und das Einreichen der notwendigen Unterschriften bis zum 10. September erfolgen muss. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die Gewerbetreibenden in Fürthenrode haben seit dem Entscheid Unterschriften für einen möglichen Bürgerentscheid gegen die geplante Zentral Unterbringungseinheit (ZUE) in Geilenkirchen-Fürthenrode gesammelt. Zur „deadline“ am letzten Dienstag brachten sie 2778 Unterschriften ins Büro der Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld. Die Verwaltung der Stadt wird nun ermitteln und überprüfen, ob die Unterschriften rechtlich einwandfrei sind. Dies müssen sie bis zur nächsten Ratssitzung am 25. September machen. Notwendig für einen Bürgerentscheid sind exakt 1839 gültige Stimmen. Sollte diese Anzahl an Stimmen erreicht worden sein, wird der Rat einem Bürgerentscheid wohl zustimmen. Das muss er nicht. Jedoch würde eine Ablehnung die Entscheidung nur in die Länge ziehen, da die Initiative dann die Möglichkeit hätte vor das Verwaltungsgericht zu gehen und hätte gute Chancen, dort einen Bürgerentscheid durchzusetzen. Die Prozedur bei einer Zustimmung des Rates haben wir im Nachfolgenden beschrieben:

Bei Anerkennung der Rechtmäßigkeit eines Bürgerentscheids muss die Verwaltung der Stadt innerhalb von drei Monaten eine Bürgerbefragung durchgeführen. Dabei werden alle Wahlberechtigten Bürger in Geilenkirchen einen Wahlzettel mit einer Frage erhalten, die eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist. Das heißt, dass ein Ergebnis eines Bürgerentscheids noch in diesem Jahr vorliegen würde. Für die Mehrheit der Stimmen gilt: mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten – dies sind etwa 23000 stimmberechtigte Bürger. Mindestens bedeutet dabei, dass 4596 Bürger ihre Stimme abgeben müssen. Die Kosten eines Bürgerentscheids können von der Verwaltung nur geschätzt werden. Sie werden jedoch bei mindestens 60.000 bis 70.000 Euro betragen.

3 Kommentare

  1. Die immensen Kosten für den Bürgerentscheid sollten von den 2.778 Bürgern getragen werden, die ihn initiiert haben. Mit einem Beitrag von je 25 € ließen sich die Ausgaben weitgehend decken. ;)

  2. Die abgegebenen Stimmen sind eine schallende Ohrfeige für Bürgermeisterin, Verwaltung und Rat! Das passiert, wenn man sich über die Bürgerinnen und Bürger der Stadt stellt! Pro Bürgerentscheid!

  3. Bürger GK, welchen „immensen Kosten“ sind das denn. Gibt es schon eine Kostenaufstellung oder ist das nur eine populistische Aussage?
    Bürgerentscheide sind Teil unser Demokratie. Wer damit ein Problem hat, dem steht es frei sich ein anderes Land zum Leben auszusuchen

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