Sondersitzung des Rates – Bürgermeisterin stellt Haushaltsentwurf vor

Gesetzesänderung des Landtags könnte Haushaltssicherungskonzept verhindern

Geilenkirchen. Zu einer Sondersitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen hat Bürgermeisterin Daniela Ritzerfeld alle Stadtverordnete eingeladen. Die Sitzung soll am Mittwoch, 17. Januar, 18 Uhr, stattfinden. Der Grund für die außerplanmäßigen Sitzung ist die Einbringung des Haushalts 2024 für Geilenkirchen. Die ursprünglich am 20. Dezember geplante Einbringung des Haushalts musste wegen Unklarheiten im Zusammenhang mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren kurzfristig verschoben werden. Hintergrund war, dass die zunächst im ersten Referentenentwurf beabsichtigte Streichung eines Paragraphen der Gemeindeordnung NRW wieder zurückgenommen wurde. Diese Vorschrift sieht die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vor, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geplant ist, die allgemeine Rücklage um fünf Prozent zu verringern. Da dies auf den damaligen Haushaltsentwurf der Stadt Geilenkirchen zugetroffen hätte, wurde die Einbringung des Haushalts in der letzten Ratssitzung zurückgestellt, um zunächst die Konsequenzen aus dem geänderten Gesetzesentwurf zu prüfen. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung dazu auch eine schriftliche Auskunft des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) vom 27. Dezember vor. Dort wird, natürlich vorbehaltlich des Beschlusses des Gesetzgebers, darauf
hingewiesen, dass „ein nachträglicher Ausgleich der prognostizierten Jahresfehlbeträge durch ein Nachsparen in den drei folgenden Haushaltsjahren“ möglich ist. Die Gesetzesänderung soll im Februar durch den Landtag NRW beschlossen werden. Aufgrund dieser „Umstände“ würde die Stadt Geilenkirchen in diesem Jahr nicht in die Haushaltssicherung geraten.