Einlaß in Rathaus und Bürgerbüro ab Montag nur mit Termin

Geilenkirchen. „Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus für die Bevölkerung und die Beschäftigten in der Verwaltung zu reduzieren, können das Rathaus und das Bürgerbüro ab Montag, 17. Januar, nur nach vorheriger Terminabsprache aufgesucht werden. Zur Wahrnehmung eines Termins gilt die 3 G-Regel (Geimpft oder genesen oder tagesaktuell getestet) Ein Nachweis ist vorzulegen. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2 Standard) ist verpflichtend.

Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden sich im Serviceportal über die Homepage www.geilenkirchen.de  Termine für das Bürgerbüro können dort ebenfalls gebucht werden.“