Heinsberg. Ab Montag, 12. Juli, sind im Impfzentrum des Kreises Heinsberg in Erkelenz auch kurzfristige Impfungen möglich. Diese Lösung können wir jetzt aufgrund von freien Kapazitäten und ausreichender Impfstoffmengen anbieten“, so Thomas Kähler, Leiter des Impfzentrums. Üblicher Weise erhalten Impflinge aktuell einen mRNA-Impfstoff, also Biontech oder Moderna.
Nachdem die Priorisierung entfallen ist, können alle Interessierten einen Impftermin vereinbaren. Neben der offiziellen Buchungsmöglichkeit über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung (https://termin.corona-impfung.nrw/ oder telefonisch 0800/116117-01) öffnet der Kreis Heinsberg wieder das Buchungssystem auf der Homepage unter www.kreis-heinsberg.de. „Mit dem Buchungskalender haben wir gute Erfahrungen gemacht“, so Heidrun Schößler, Leiterin des Kreisgesundheitsamtes.
Auf der Kreishomepage können Impftermine bis 30 Minuten vor der Impfung vereinbart werden. Der Kreis Heinsberg bittet auch Kurzentschlossene einen Termin über die Homepage zu buchen. Die Impflinge erhalten hier alle relevanten Informationen sowie ausgefüllt mitzubringende Vordrucke. Die Online-Terminbuchung hat weitere Vorteile: größere Menschenansammlungen sowie längere Wartezeiten können vermieden werden und für die Organisation im Impfzentrum ergibt sich eine bessere Planbarkeit bezüglich der notwendigen Impfstoffbestellung. Dennoch können ab sofort auch Personen eine Impfung im Impfzentrum erhalten, denen vorab keine Online-Terminbuchung möglich war.
„Wir hoffen, dass die Möglichkeit eines kurzfristigen Termins noch mehr Personen zu einer Schutzimpfung verhilft, schließlich liegen die Vorteile auf der Hand“, so Schößler. Zum einen schützt man sich selbst sowie Andere, die nicht geimpft werden können, zum anderen genießen Geimpfte einige Lockerungen innerhalb der Corona-Regelungen. Aktuell hat etwas mehr als die Hälfte der Kreisbevölkerung eine Erstimpfung erhalten. „Um eine effektive Herdenimmunität zu erreichen, ist allerdings eine Impfquote von 85 Prozent notwendig“, erklärt Schößler.
Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen gelten für den Kreis Heinsberg ab Freitag, 9. Juli, die Regelungen der neuen „Inzidenzstufe 0“. Diese beinhaltet beispielsweise den Wegfall der Kontaktbeschränkungen. Alle Einzelheiten zu der neuen Verordnung finden Interessierte unter www.land.nrw/corona