Geilenkirchen. Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 beschlossen, dass sich die Abwassergebühren für ein Grundstück um 50 % reduzieren, wenn u. a. begrünte Dachflächen vorhanden sind. Durch die entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen wird die Berechnung der an die städtische Abwasseranlage angeschlossenen Flächen um 50 % reduziert bei begrünten Dachflächen. Eine ebensolche Gebührenreduzierung gibt es für Haushalte, die Regenwasser in Zisternen speichern oder über eine Versickerungsanlage verfügen.
Die Gebühr reduziert sich für folgende, an den Kanal angeschlossene Flächen um 50 %:
- a) für eine Regenwassernutzungsanlage mit einem Überlauf in die städtische Abwasseranlage, wenn das Auffangbehältervolumen mindestens 3 m³ beträgt
- b) für eine Versickerungsanlage mit einem Überlauf in die städtische Abwasseranlage.
- c) für begrünte Dachflächen, die an die städtische Abwasseranlage angeschlossen sind.
Die Neuregelung des § 5 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kanalanschlussbeiträgen gilt ab sofort.
„Das aktuelle Förderprogramm „Klimaresilienz in den Städten“ im Rahmen der Corona-Sofort-Hilfe kommt zu diesem Zeitpunkt wie gerufen“, so Beigeordneter Scholz.
Dieses unterstützt die Anlage von Gründächern mit 50 % der Herstellungskosten. Gefördert werden können ausschließlich Dach- und Fassadenbegrünung mit Klimarelevanz, nicht nur dekorative Maßnahmen (z.B. keine Carports), an Gebäuden bei denen die Bauabnahme bereits 5 Jahre zurück liegen muss. Die Fördermittel können von der Stadt Geilenkirchen beantragt und an die privaten Bauherren weitergeleitet werden.
Gründächer und begrünte Fassaden haben neben der ansprechenden Optik auch bauphysikalische und ökologische Vorzüge. Die Bepflanzung wirkt als natürliches Schutzschild für die Dachabdichtung und die Fassade. Sie gleicht Extremtemperaturen aus und schirmt z.B. Hagel ab. Gleichzeitig haben Dach- und Fassadenbegrünungen positive Effekte auf die Umwelt, z. B. durch eine natürliche Klimaregulation; im Winter als Wärmedämmung und im Sommer als Schutz vor hohen Temperaturen. Gleichzeitig filtern sie Staub und sorgen für einen erhöhten Schallschutz.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, Ausgaben für Entwurf und Planung, jedoch nicht für Maßnahmen zur Vorbereitung des Daches und der Fassade z.B. Verbesserung der Statik oder der Abdichtung.
Das Sonderprogramm ist zeitlich begrenzt. Die Maßnahmen müssen für eine Förderfähigkeit bis 31.03.2022 spätestens vollständig abgeschlossen sein und müssen daher rechtzeitig begonnen und somit auch die Förderung beantragt werden.
Die Stadt Geilenkirchen ruft Interessenten bis zum 15. März dazu auf, sich per Mail (Klimaschutz@geilenkirchen.de) zu melden. Bitte nennen Sie hierzu Ihren Namen und Adresse, Baujahr und Abnahme Ihres Gebäudes, Dachfläche und beabsichtigten Umfang der Maßnahme (grobe Beschreibung und ungefährer Wert in Euro). Hierdurch soll festgestellt werden, ob eine Förderung in Frage kommt, da eine Mindestquote erreicht werden muss. Die Stadt Geilenkirchen möchte zunächst feststellen, ob überhaupt genug Interesse besteht, um diese Quote zu erreichen. Durch die Interessensbekundung wird noch keine Verpflichtung eingegangen. Sofern eine Förderung bewilligt wird, werden die Interessenten von der Stadt benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert. Auch weitere Anträge sind ggf. denkbar bis das Volumen der Förderung ausgeschöpft ist.
Ihr Ansprechpartner zu den Abwassergebühren:
Guido Herfs, Tel. 02451 629 219, E-Mail: Guido.Herfs@geilenkirchen.de
Auf der Homepage der Stadt Geilenkirchen www.geilenkirchen.de finden Sie hierzu weitere Informationen sowie ein Antragsformular für eine Gebührenreduzierung.
Ihr Ansprechpartner und Kontakt zum Thema Dach- und Fassadenbegrünung, Förderung „Klimaresilienz in den Städten“
Maurice Gottschalk, Tel. 02451 629 349, E-Mail: Klimaschutz@geilenkirchen.de