Schnelltest bei Privatanbietern – Quarantäneverpflichtung bei positivem Ergebnis

Kreis Heinsberg. In Zusammenhang mit den steigenden Zahlen der Corona-Infektionen stellt das Kreis-Gesundheitsamt klar: Selbst veranlasste (Schnell-)Tests bei Privatanbietern führen bei positivem Ergebnis ebenfalls zur Quarantäneverpflichtung. Positiv getestete Personen sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und ihre Infektion dem Gesundheitsamt über das Kontaktformular auf der Homepage des Kreises Heinsberg zu melden.

Der Kreis Heinsberg weist darauf hin, dass mit Erlass der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantäne für die entsprechenden Personen die Quarantäne ohne ein weiteres Schriftstück gilt und einzuhalten ist. Die Quarantäne gilt hier insbesondere für Personen, die getestet wurden und auf die Mitteilung ihres Ergebnisses warten. Die kommunalen Ordnungsämter verschicken trotz der Allgemeinverfügung weiter individuelle Anordnungen, in dem der Quarantänezeitraum angegeben ist.