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Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage gerichtlich verboten – Bereits genehmigte finden statt

Redaktion Veröffentlicht:24. November 2020 | Aktualisiert:26. November 2020 1 Min. Lesezeit
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In Geilenkirchen wird es in diesem Jahr keinen Nikolausmarkt und auch keine verkaufsoffenen Sonntage geben.

Geilenkirchen. Der Nikolausmarkt des Aktionskreis Geilenkirchen kann in diesem Jahr aus bekannten Gründen nicht stattfinden. Auch nicht in der geplanten dezentralen Variante, die zwischen dem 27. und 29. November für festliche Stimmung in der gesamten Innenstadt sorgen sollte. „Bedauerlicherweise lässt die aktuelle Corona-Schutzverordnung keinerlei Veranstaltungen zu“, erklärt dazu Detlef Kerseboom. Der Aktionskreis-Geschäftsführer und die zugehörigen Arbeitsgruppen-Mitglieder hatten in den vergangenen Wochen viel Mühe in die Organisation eines abgewandelten Nikolausmarktes gesteckt. „Umso mehr freuen wir uns nun aber auf das kommende Jahr. Wir hoffen sehr, dass wir die beliebten Geilenkirchener Feste des Aktionskreises dann auch wieder gemeinsam feiern können“, sind beide sich einig.

Ein aktuelles Gerichtsurteil verbietet seit heute (Dienstag, 24. November) auch jegliche verkaufsoffenen Sonntage, die zusätzlich zu den bereits genehmigten „offenen Sonntage“ vor Weihnachten stattfinden sollten. Der Aktionskreis Geilenkirchen weist explizit darauf hin, dass der verkaufsoffene Sonntag am 1. Advent (29. November) stattfinden kann. Dieser wurde bereits in der Jahresplanung verankert und ist daher von dem gerichtlichen Urteil nicht betroffen. In dem Gerichtsverfahren ging es nur um zusätzliche verkaufsoffene Sonntage, die den Geschäftsleuten entsprechende Einnahmen verschaffen sollten..

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