Geilenkirchen. Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat in seiner Sitzung am 3. Juli beschlossen, in diesem Jahr erstmals einen Heimat-Preis zu verleihen. Die Verleihung des Heimat-Preises erfolgt auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW. Mit Zuwendungsbescheid vom 16. Juli der Bezirksregierung Köln hat die Stadt Geilenkirchen hierfür für das Jahr 2019 einen Förderbetrag von 5.000,- € erhalten.
Die vom Rat verabschiedeten Richtlinien sehen die Vergabe von drei Einzelpreisen mit der Staffelung 2.500,- € für den ersten Platz, 1.500,- € für den zweiten sowie 1.000,- € für den dritten Preisträger vor.
Ab sofort können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen um den Preis bewerben. Bewerbungen sind schriftlich – selbstverständlich auch in digitaler Form -, aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich. Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von Einzelpersonen.
Für die Bewertung der eingegangenen Vorschläge gelten folgende Preiskriterien:
- Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Geilenkirchen
Aussagekräftige Bewerbungen können bis zum 30. September an folgende Anschrift gerichtet werden:
Die vollständigen Richtlinien finden Sie nachfolgend:
Richtlinien zur Verleihung eines Heimat-Preises durch die Stadt Geilenkirchen
- Rechtliche Grundlagen
Auf der Grundlage des Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 25.07.2018 i. V. m. der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ verleiht die Stadt Geilenkirchen einen „Heimat-Preis“.
- Förderbedingungen
- Laufzeit 2019 – 2022
- Förderung einmal jährlich
- Gewährung der vollen Landesförderung für kreisangehörige Kommunen von 5.000,- € jährlich
- Ratsbeschluss zur Verleihung des Preises mit Festlegung der Kriterien
- Beachtung des vorgegebenen Schwerpunktes des Landes
- Durchführung bis jeweils 31.12.
- Verpflichtung der Preisträger, sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene zu stellen
- Preisgeld
Vergabe von drei Einzelpreisen mit folgender Staffelung:
- 2500,- €
- 1500,- €
- 1000,- €
- Preiskriterien
- Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und zur Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der lokalen und regionalen Identität in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Verwurzelung von Menschen in der Stadt Geilenkirchen
- Beitrag zur Bewahrung und Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts in der Stadt Geilenkirchen
- Preisträger
Der Heimat-Preis kann an Vereine, Initiativen und Einzelpersonen verliehen werden.
- Verfahrensregelungen
- Nach erfolgtem Aufruf durch die Stadt sind schriftliche – auch in digitaler Form – Bewerbungen aus Eigeninitiative oder durch Dritte möglich.
- Eine Antragstellung ist durch Vereine, Initiativen, Behörden und Privatpersonen möglich.
- Auszeichnungswürdig können Einzelprojekte sein, aber auch die vollständige oder anteilige Arbeit eines Vereins, einer Initiative oder von
- Eine etwaige anderweitige Förderung ist unschädlich.
- Bewertungskriterien
Die eingereichten Vorschläge werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit
- Persönliches Engagement
- Größe der Zielgruppe
- Inklusion
- Integration
- Ökologie
- Innovationsgehalt
- Entscheidungsfindung
Die eingereichten Vorschläge werden von einer Jury vorgeprüft und anhand der Preis- und Bewertungskriterien bewertet.
Die Jury besteht aus dem Bürgermeister und je einem von den Ratsfraktionen benannten Ratsmitglied. Der Bürgermeister kann Personal der Verwaltung zur administrativen Unterstützung hinzuziehen. Die Jury berät nicht öffentlich.
Die Jury unterbreitet dem Rat der Stadt Geilenkirchen Vorschläge zur Verleihung des Heimat-Preises. Der Rat der Stadt Geilenkirchen entscheidet abschließend über die Preisverleihung.
- Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt in einem festlichen Rahmen.