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Neue Hallen für Gewerbegebiet – Nachbarn fürchten zunehmende Lärmbelästigung

Redaktion 12. Oktober 2018 4 Minuten gelesen

Geilenkirchen. Nicht ganz einfach war die Hürde, welche die Firma LBBZ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zu nehmen hatte, als es um die Befreiung von den Bauhöhenfestlegungen in zwei Bebauungsplänen im Gewerbegebiet Niederheid ging. Das Unternehmen fertigt Karosserien für Elektroautos und plant im Gewerbebiet eine Erweiterung um zwei neue Hallen, die unter anderem große Laserschneidemaschinen für Karosserieteile aufnehmen sollen. Dazu sind in beiden Hallen Lagertürme von 12,70 Metern Höhe erforderlich, was die festgelegten Höhenbegrenzungen überschreitet. Die Hallen sollen zum einen an der Ottostraße und zum anderen auf dem Gelände des ehemaligen Musikparks zwischen Gutenbergstraße und Benzstraße entstehen.

In seiner ausführlichen Darstellung der Pläne stellte Heiner Dyong vom Bauamt fest, dass die beiden Vorhaben grundsätzlich von der Stadt zu genehmigen seien, dass es allerdings hinsichtlich der Höhe eine besondere Entscheidung geben müsse. Besonders beachtet werde dabei auch die Lärmemission. Dieser begegnet das Unternehmen mit einer Lärmschutzwand, außerdem werde in Sachen Lärmschutz ein Gutachten erarbeitet. Einen Sichtschutz biete zudem in Richtung des benachbarten Wohngebietes an der Walloniestraße ein bewachsener Erdwall.

Für die Bürgerliste sprach Karola Brandt vor allem das Thema Lärm an, ein Thema, das übrigens auch einige Zuhörer auf die Besucherstühle gebracht hatte. Sie verlangte, erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn das Lärmschutzgutachten vorliegt. Die Erfahrung der Bewohner zeige, dass nicht nur durch geöffnete Hallentore, sondern auch durch an- und abfahrende Lkw erheblicher Lärm entsteht. „Wir wollen das Unternehmen nicht ausbremsen oder aus der Stadt vertreiben, aber wir brauchen genauere Angaben“, sagte Karola Brandt. Sie sprach auch den Sichtschutz durch den Wall und Bäume an. Bei diesen Bäumen, so habe sie festgestellt, handele es sich lediglich um Gestrüpp.  Bedenken müsse man auch, dass weitere Unternehmen dem Beispiel der LBBZ folgen könnten.

Auch die Versicherung von Bauamtsmitarbeiter Michael Jansen, dass man nicht nur präventive Maßnahmen wie das Gutachten verfolge, sondern auch ernsthaft mit repressiven Kontrollen die Einhaltung von Auflagen begleiten werde, konnte die Heftigkeit der Diskussion nicht verhindern. Grünen-Chef Jürgen Benden erklärte, er habe zwei Seelen in der Brust. Einerseits habe man mit der LBBZ ein florierendes und erhaltenswertes Unternehmen in der Stadt, andererseits aber gehe es um den größtmöglichen Schutz für die Anwohner, die bereits in diesem Sommer schon arge Lärmbelästigungen erfahren hätten. Man sollte zunächst mit den Bürgern über ein Gutachten sprechen, der Einfluss der Politik im späteren Baugenehmigungsverfahren sei gering. Man müsse die Verwaltung und den Investor in die Pflicht nehmen, forderte er.

Auf derartige Ermahnungen des Grünen-Sprechers reagierte Ausschussvorsitzender Karl-Peter Conrads (CDU) empört. Er verwahrte sich gegen die Unterstellung, dass der Rest der Ratsmitglieder nicht ebenfalls das Wohl der Bürger beachte. Für die Fraktion „Geilenkirchen bewegen und FDP“ stellte Wilhelm-Josef Wolff klar, dass man jetzt über zulässige Bauhöhen zu entscheiden habe. „Für Dinge wie Lärmschutz gibt es klare Gesetze, die eingehalten werden müssen“, sagte Wolff. Für die CDU hatte Manfred Schumacher Zustimmung signalisiert, und dem folgte auch Marko Banzet für die SPD.

In der Abstimmung ging es zunächst um den Antrag, den Karola Brandt für die Bürgerliste gestellt hatte, nämlich erst dann zu entscheiden, wenn das Lärmschutzgutachten vorliege. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, während der Vorschlag der Verwaltung, die Firma von den in den Bebauungsplänen festgelegten maximalen Gebäudehöhen zu befreien, von der Ausschussmehrheit akzeptiert und dem Rat zur Annahme empfohlen wurde. (mh)

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