Geilenkirchen. Der Geilenkirchener Stadtrat hatte im Dezember nach einem Antrag der Grünen die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für die Anlage von so genannten „Blühstreifen“ auszuarbeiten. Mit diesen Streifen oder Flächen soll dem festgestellten Insektensterben entgegengewirkt werden. Die Vorschläge lagen nun dem Umwelt- und Bauausschuss vor. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass es Unterschiede zur klassischen Bepflanzung gibt. So muss bei der Bodenvorbereitung Konkurrenzbewuchs abgeräumt und der Boden vor der Einsaat der insektenfreundlichen Pflanzen bis zu einer Tiefe von 20 Zentimetern bearbeitet werden. Ansonsten, so die Verwaltung , würde die spätere Bearbeitung der Blühflächen einen eher geringen Pflegeeinsatz verlangen.
Für das Stadtgebiet schlägt die Verwaltung eine Bepflanzung in zwei Kategorien vor: Niedrigwachsende Blühmischungen (bis 30 Zentimeter) und höhere (65 Zentimeter) Mischungen. Anpflanzungen könnte es nach den Vorstellungen der Verwaltung zunächst an vier Standorten geben. Das sind die Ausgleichsfläche im Gewerbegebiet an der Liese-Meitner-Straße (2.100 Quadratmeter), die Fläche neben der Kleingartenanlage an der Martin-Heyden-Straße (2.500 Quadratmeter), die Straßenbegleitfläche an der L 42 bei Trips (5.100 Quadratmeter) sowie die Regenrückhaltung im Bebauungsplan 77 in Hünshoven. Auch die voraussichtlichen Kosten sind von der Verwaltung kalkuliert worden und zwar mit knapp über 2000 Euro. Mit weiteren 1..500 Euro sei zu rechnen, wenn man analog zum Vorgehen des Kreises Landwirte zur Anlage von Blühflächen zu bewegen könne. Die Finanzierung könnte über den Haushaltsansatz zur Unterhaltung von Anlagen erfolgen.
Die Vorschläge der Verwaltung wurden vom Ausschuss einstimmig akzeptiert, wobei Harald Volles (Grüne) von einem „Schritt in die richtige Richtung“ sprach und Barbara Slupik (CDU) die Verwaltung bat, zu prüfen, ob man den vorgesehenen Blühstreifen an der Martin-Heyden-Straße nicht bis Trips verlängern könne. Verbunden mit dem einstimmigen Beschluss war ein Dank an die Verwaltung für deren prompte Arbeit. (mh)