Geilenkirchen. Keine Entscheidung gab es im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zu einem Antrag des Stadtsportverbandes, dem DLRG und der Schwimmabteilung des ATV Zuschüsse von jeweils 2000 Euro zu gewähren, da die Vereine seit dem Brand des Hallenbades nach Linnich und Übach-Palenberg ausweichen müssen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Antrag wegen fehlender Mittel abzulehnen.
Sehr engagiert vertrat für den Stadtsportverband Horst Tacken das Anliegen der beiden Vereine. Er teilte mit, dass die Vereine, die jetzt schon Rückgänge bei den Mitgliederzahlen in den Jugendabteilungen verzeichneten, im Jahr jeweils rund 3000 Euro für Anfahrten und Benutzung der Bäder in Linnich und Übach-Palenberg aufbringen müssen. Die Zuschüsse, so Tacken, seien auch berechtigt, weil die Vereine Aufgaben übernähmen, die eigentlich die Stadt habe, deren Pflicht das Angebot von Schwimmunterricht an den Schulen sei. Dieser Pflicht könne die Stadt derzeit ebenso wenig nachkommen wie der damit zusammenhängenden Aufgabe, den Schülertransport in das Bad zu finanzieren. Seit dem Brand des Hallenbades werde also das Geld für diese Aufgaben gespart, meinte Tacken, eine Gegenfinanzierung der beantragten Zuschüsse müsse daher möglich sein.
In der ausführlichen Diskussion, die sich anschloss, zweifelte niemand an dem Bedarf der beiden Vereine. Während zum Beispiel Christoph Grundmann für die SPD meinte, es gehe schließlich nur um relativ geringe Einmalbeträge pro Haushalt und sich deshalb gegen die Ablehnung aussprach, sagte Ruth Thelen (Grüne), man könne die akuten Nöte der Schwimmer nicht mit den Bedürfnissen anderer Vereine vergleichen und solle deshalb die Zuschüsse bewilligen. Dagegen warnte Michael Kappes (CDU) vor der Bewilligung. „Dann müssen wir gleichzeitig beschließen, wem wir diese Summe streichen“, meinte er. So sah das auch die Verwaltung. „Wer Zuschüsse verlangt, muss auch für die Deckung sorgen“, sagte Bürgermeister Thomas Fiedler, und Beigeordneter Herbert Brunen stellte zum Thema „Pflicht der Stadt“ klar, dass die Pflicht zur Bereitstellung von Schwimmunterricht „irgendwann im Verlauf der Gesamtschulzeit“ zu erfüllen sei und damit wohl auf die Zeit nach Fertigstellung des neuen Hallenbades geschoben werden könne.
Der Ausschuss folgte schließlich einstimmig dem Antrag von Helmut Gerads (Bürgerliste) und vertagte die Entscheidung auf die Ratssitzung. (mh)