Die Pläne für das neue Hallenbad nehmen konkretere Formen an

Geilenkirchen. Mit grundsätzlichen Planungsvorgaben zum Neu- beziehungsweise Wiederaufbau des im vergangenen Jahr abgebrannten Städtischen Hallenbades befasste sich der Geilenkirchener Umwelt- und Bauausschuss auf seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl. Dabei ging es noch nicht um konkrete Planungsinhalte oder einen Planungsauftrag, sondern lediglich um die Vorbereitung für die Definition eines Planungsauftrags, wie ihn der neue Rat nach der Kommunalwahl zu beschließen hätte. Einen Ausblick auf die mögliche Planung gab im Ausschuss Bauingenieur Stefan Beckert von der Bielefelder Firma Constrata, die von der Verwaltung mit dieser vorbereiteten Planung beauftragt war.

Beckert zeigt die Möglichkeiten an einer Reihe von Beispielen auf. Der Grundbedarf für Geilenkirchen besteht demnach in einem 25-Meter-Sportbecken, einem Schulschwimmbecken und einem Kinderbecken sowie den notwendigen Nebenräumen, wobei auch an Dinge wie Barrierefreiheit gedacht wird. Daneben gibt es noch einige Optionen, die allerdings auch zusätzliche Kosten verursachen würden. So eine fünfte 25-Meter Bahn für 250.000 Euro, eine Sprungturmanlage, die wegen der notwendigen Beckenvertiefung und der Dachänderung rund 500.000 Euro kosten würde, ein Dampfbad mit Zusatzkosten von 60.000 bis 70.000 Euro sowie eine Versammlungsstätte mit Zusatzkosten von 180.000 bis 220.000 Euro.

Den Kostenrahmen für Geilenkirchen ohne die Zusatzmodule schätzte der Bauingenieur auf 7,1 Million Euro. Unter der Voraussetzung, dass mit der endgültigen Planung im Oktober 2014 begonnen werden kann, hielt Stefan Beckert eine Bauzeit von Oktober 2015 bis Frühjahr 2017 (also etwa 18 Monate) für wahrscheinlich.

Den Sprechern aller Fraktionen im Ausschuss war klar, dass man erst dann Konkretes entscheiden kann, wenn man weiß, was die Versicherung zahlt. Übereinstimmend waren aber alle der Meinung, dass eine Versammlungsstätte vor allem für die Bauchemer Vereine und Bürger besonders wichtig ist. Bei einer Enthaltung stimmte der Ausschuss der Verwaltungsvorlage zu, nach welcher der Rat in seiner Sitzung am 7. Mai über die grundsätzlichen Planungsvorgaben entscheiden soll. (mh)