Geilenkirchen. Wie viele andere Kommunen wird die Stadt Geilenkirchen beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Ergebnis der Volkszählung 2011 klagen, da es für Geilenkirchen etwa 800.000 Euro Verlust bei den jährlichen Schlüsselzuweisungen, die sich nach der Einwohnerzahl richten, bedeutet. Bürgermeister Thomas Fiedler teilte im Haupt- und Finanzausschuss mit, dass das offizielle Ergebnis der Volkszählung bei 26.420 Einwohnern (Stand Mai 2011) liege, während die Stadt selbst zum gleichen Zeitpunkt über tausend Einwohner mehr ermittelt habe. Wie der Bürgermeister weiter mitteilte, koordiniere die Stadt Bonn die betroffenen und klagebereiten Kommunen und werde dabei von dem Verfassungsrechtler Dr. Bracher vertreten.
Zwar habe ein Gutachten einer Verfassungsklage kaum Chancen eingeräumt, doch seien Einsprüche gegen die Bescheide der Landesregierung dennoch sinnvoll, weil die Fehlerquoten des Zensus (Volkszählung) über den gesetzlich zulässigen 0,5 Prozent lägen. In Geilenkirchen, so Fiedler, betrage die Fehlerquote 0,77 Prozent. Weil die Frist für die Klage Anfang Dezember abläuft, habe er, so Fiedler, die Klage vorsorglich eingereicht. Wenn sich der Stadtrat bei seiner Sitzung am 11. Dezember dagegen entscheide, könne die Klage zurückgezogen werden. (mh)