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Führerscheine können ab Januar in Geilenkirchen getauscht werden

Redaktion Veröffentlicht:17. Dezember 2021 | Aktualisiert:22. Dezember 2021 1 Min. Lesezeit
Führerschein_Umtausch_Rat

Umtausch der alten Führerscheine geht ab Januar auch im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen.

Geilenkirchen. Ab dem 3. Januar können die Anträge auf Führerscheinumtausch im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen abgeben werden. Damit entfällt der Weg zum Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg, sofern Sie Ihren Führerschein umtauschen möchten bzw. müssen.

Bei Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ein aktuelles, biometrisches Passbild (35 x 45 mm) sowie der bisherige Führerschein vorzulegen. Für den Fall, dass der Altführerschein nicht vom Kreis Heinsberg ausgestellt wurde, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorliegen. Die Karteikartenabschrift wird von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde auf schriftlichen Antrag direkt an das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg gesandt. Die Gebühren für den neuen Führerschein betragen 30,40 €. Für die Antragsabgabe im Bürgerbüro wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Termin kann entweder online unter „service.geilenkirchen.de“ gebucht oder aber telefonisch unter der Rufnummer 02451 -629 933 vereinbart werden. Nach Antragstellung wird der Führerschein per Direktversand durch die Bundesdruckerei zugestellt. Die Bearbeitungsdauer wird aufgrund der derzeitig hohen Nachfrage einige Wochen in Anspruch nehmen.

Bei Besitz eines grauen oder rosa Führerscheins müssen die Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022 den Führerscheinumtausch beantragt haben. Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 haben bis zum 19.01.2023 Zeit. Bis zum 19.01.2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Altführerschein umgetauscht haben sowie die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19.01.2025. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.“

 

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