Geilenkirchen-Bauchem. Vor mehr als einem halben Jahr brannte das Schwimmbad samt Saunabereich und Gastronomie vollkommen ab. Seit einigen Wochen laufen die Vorbereitungsarbeiten für einen Neubau des Schwimmbades. Die Unternehmensberatung Altenburg GmbH aus Düsseldorf wurde seitens der Stadt beauftragt, eine Machbarkeitsstudie mit den Vorgaben von notwendig und machbar zu erstellen. Das Unternehmen präsentierte am Donnerstag bei einer Bürgerversammlung die ausgearbeiteten Entwürfe und gab gleichzeitig Empfehlungen für den Neubau.
Zu Beginn der gut besuchten Versammlung, die von etwa 150 Bürgern verfolgt wurde, gab die Unternehmensberatung den Hinweis, dass nach wie vor der Erstattungsbetrag der Versicherung nicht vorliegt und man somit keine exakten Zahlen nennen kann. Zunächst wurde von den Unternehmensberatern festgestellt, dass die Kapazität in der Vergangenheit für den Bereich Geilenkirchen gut und ausreichend war. Dementsprechend besteht eigentlich auch kein Grund, dass die Größe des Bades vor dem Brand verändert oder einzelne Teile gar gestrichen werden sollten. Jedoch verwies Altenburg darauf, dass die Summe der Versicherungsentschädigung für den Neubau sicherlich eine Unterdeckung von ein bis drei Millionen Euro bringen wird. „Dies hängt davon ab, was letztlich in einem neuen Schwimmbad drin sein wird“, so Altenburg. Ein Wirrwarr an Zahlen präsentierte die Unternehmensberatung in den folgenden 60 Minuten. Es wurde sämtliche Szenarien durchgespielt, und zum Schluss kam man zum Ergebnis, dass das Schwimmbad nach dem neuesten Stand errichtet würde, jedoch mit so wenig wie möglich, zusätzlichen „Luxusbereichen“.
Darunter soll der Saunabereich fallen, der nach Ansicht des Düsseldorfer Unternehmens nicht mehr zeitgemäß für eine städtische Badeanstalt sei. Auch eine Gastronomie ist für die Jahresbesucherzahl von 80 000 nicht rentabel zu betreiben. „Im privatwirtschaftlichen Bereich ist es schwierig eine Sauna gewinnbringend zu betreiben. Wir raten davon ab, diese mit einzubauen. Auch eine Gastronomie rechnet sich erst ab etwa 200 000 Besuchern im Jahr,“ meinte der Firmeninhaber Dietmar Altenburg. Als Alternative zur Sauna meinte Altenburg ein „Textiles Dampfbad“ zu errichten. Dieser Begriff bedurfte jedoch der genauen Beschreibung, bevor er von den Bürgern zunächst einmal gedanklich hingenommen wurde.
Der Unternehmensberater hat im Zusammenhang mit der Unterdeckung aber nicht erwähnt, dass die Versicherung in der Pflicht ist, das Schwimmbad neuwertig wieder zu errichten. Somit sollte ein Saunabereich ebenso wie die Gastronomie überhaupt kein „Streichthema“ bei der Finanzierung sein. Die Verantwortlichen der Stadt blieben jedoch die Auskunft schuldig, ob die Versicherung den Neuwert bezogen auf das Jahr 1983 oder den heutigen Wert erstattet. Sicher ist, wenn der Neuwert der Gegenwart zugrunde gelegt würde, kann eine Unterdeckung in der genannten Höhe nicht möglich sein. Wurden vielleicht die Versicherungsverträge mit der Stadt nicht angepasst? Fragen, die es in den kommenden Wochen zu klären gibt. Wir werden weiter darüber berichten.



Die Frage nach der Differenz haben wir natürlich auch gestellt.
Die Differenz erklärt sich dadurch, dass das Hallenbad einschließlich Sauna und Gastronmie zwar zum gleitenden Neuwert versichert war, aber die Versicherung sich in der Tat nur auf ein Bad gleicher Qualität und Güte bezog. Das bedeutet faktisch, dass die Versicherung lediglich die Summe bezahlt, die der Bau eines exakt gleichen Bades heute kosten würde. Ein solcher Bau ist aber u.a. aufgrund gesetzlicher Regelungen zum Beispiel im Bereich Brandschutz heute nicht mehr zulässig. Die zusätzlich erforderlichen Aufwendungen sind somit von der Stadt zu zahlen.
Der Bürgermeister hat die Situation Mal mit dem Totalschaden eines alten Autos verglichen: Ein Auto OHNE Klimaanlage und ABS ist zum gleitenden Neuwert versichert und erleidet Totalschaden. Neuwagen sind aber nur noch MIT Klimaanlage und ABS erhältlich.
Kauft man sich nun von der Versicherungssumme ein neues Auto, sagt die Versicherung, dass die Klimaanlage und das ABS des neuen Autos aber nicht in der Versicheurngssumme enthalten sind und somit selbst gezahlt werden müssen, selbst wenn man gar keine Autos mehr ohne Klimaanlage und ABS kaufen kann.
Ähnllich ist die Situation am Schwimmbad.
Unabhängig von allen anderen Überlegungen, ist es klar ersichtlich, daß eine Gastronoimie in einem Hallenbad im Stadtteil Bauchen nie kostendeckend betrieben werden kann.
Hier ergibt sich die einmalige Chance, wenn ein neues Hallenbad gebaut wird, dies „citynah“ zu bauen.
Warum wechselt man nicht in den Wurmauenpark.? Genügend Freifläche ist dort bestimmt vorhanden. Außerdem würde dort eine Gastronomie wesentlich mehr Gäste anlocken, als in Bauchem Man bedenke nur, daß dort unmittelbar ein nicht wenig benutzter Radweg entlang führt. Außerdem könnte das Bauprojekt, um eine nötige, ich will nicht unbedingt eine 1000 Mann fassende Arena haben, „Stadthalle“ erweitert werden. Zudem ließe sich so auch das große Problem der fehlenden sanitären Einrichtungen im Park lösen.