Geilenkirchen. Es war nur ein knappes Pflichtprogramm, das der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am Donnerstagabend zu absolvieren hatte. Alle Beschlüsse wurden einstimmig und ohne größere Diskussionen gefasst. Verabschiedet und damit zur Satzung werden konnte so der Bebauungsplan Nr. 93 im Stadtteil Grotenrath (nordwestlich der Straße Hinter den Höfen). Während der Offenlage des Planes hatte es keine Einwände von Behörden und Trägern öffentlicher Belange gegeben.  Keinen Gesprächsbedarf gab es auch bei der Änderung des Bebauungsplanes 34 (nördliches Ende der Straße In der Au an der Brücke zum Wurmauenpark). Hier soll der verwahrloste Kinderspielplatz in einen Parkplatz umgewandelt werden. Der Spielplatz gilt als „Schandfleck“ und der neue Parkplatz kann von der Agentur für Arbeit, die sich vergrößert, genutzt werden.
Erläuterungsbedarf gab es lediglich für die Änderung des Bebauungsplans 96, mit der das Gewerbegebiet Fürthenrode in Richtung Hochheid erweitert wird. Damit wird eine zur Bepflanzung vorgesehene Fläche von 30 Metern Tiefe auf 15 Meter verkleinert, ohne dass dazu Ersatzmaßnahmen notwendig wären. Unsicherheiten im Ausschuss konnte die Verwaltung mit dem Hinweis beruhigen, dass hier bei der Planung 2002 wesentlich mehr Grünfläche als gesetzlich vorgeschrieben ausgewiesen wurde. Selbst mit der Verkleinerung bleibe es noch einem mehr als ausreichenden Grünanteil, der mit einheimischen Gehölzen bepflanzt werden soll. Der Ausschuss gab einstimmig grünes Licht.
Zustimmend zur Kenntnis nahmen die Ausschussmitglieder schließlich, dass es seitens der Stadt keine Einwände gegen den Neubau der Bahnstrecke Lindern-Heinsberg gibt und dass die beleuchteten Werbedisplays in den Gewerbegebieten vergrößert und auf LED-Technologie umgestellt werden. Der Haushalt wird dadurch nicht belastet. (mh)