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CDU beantragt Ausnahmeregelung für Public Viewing während der Fußball-WM

Redaktion 23. April 2026 2 Minuten gelesen
Public_Viewing_Markt

Zusammen die Fußball-WM schauen. Dies soll auch in diesem Jahr wieder möglich sein. Ein CDU-Antrag fand große Zustimmung.

Geilenkirchen. Die CDU im Rat der Stadt hat in dieser Woche bei der turnusgemäßen Ratssitzung einen Antrag für die Möglichkeit eines Public Viewing gestellt. Den Mitgliedern des Rates wurde ein entsprechender Antrag der Christdemokraten vorgelegt, in dem es wie folgt lautet:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Armin Leon,
die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ist ein weltweit herausragendes Sportereignis, das
Millionen Menschen verbindet und auch in unserer Stadt auf großes Interesse stoßen wird.
Besonders zu berücksichtigen ist, dass das Turnier in den USA, Kanada und Mexiko
ausgetragen wird. Aufgrund der Zeitverschiebung ist davon auszugehen, dass zahlreiche
Spiele – insbesondere in den Abendstunden vor Ort – in Deutschland erst spätabends oder
sogar nachts angepfiffen werden. Dadurch würden wesentliche Teile der Spiele ohne eine
entsprechende Ausnahmeregelung nicht im Rahmen von Public-Viewing-Veranstaltungen
verfolgt werden können.
Bund und Land Nordrhein-Westfalen schaffen für diesen Zeitraum ausdrücklich rechtliche
Rahmenbedingungen, die Ausnahmen von bestehenden Lärmschutz- und
Sperrzeitregelungen ermöglichen. Diese eröffnen den Kommunen die notwendige
Flexibilität, um auf die besonderen Gegebenheiten dieses Turniers zu reagieren.
Die Stadt Geilenkirchen sollte diese Möglichkeit nutzen, um:
• das gesellschaftliche Miteinander und die gemeinschaftliche Identifikation zu stärken,
• die örtliche Gastronomie sowie Veranstalter zu unterstützen,
• und die Attraktivität unserer Stadt auch in diesem Zeitraum zu erhöhen.
Dabei sind die berechtigten Interessen der Anwohner selbstverständlich zu wahren. Die
Ausnahmeregelung sollte daher mit angemessenen Auflagen (z. B. zeitliche Begrenzungen,
klare Endzeiten sowie Lärmschutzmaßnahmen) verbunden werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Dauer der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 – vom 11. Juni bis 19. Juli – wird im
Stadtgebiet Geilenkirchen eine Ausnahmeregelung erlassen, die es ermöglicht, Public-
Viewing-Veranstaltungen auch über die übliche Sperrzeit von 22.00 Uhr hinaus
durchzuführen.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Manfred Schumacher (Franktionsvorsitzender der CDU) freute sich über die Zustimmung: „Wir möchten unseren Bürgern die Möglichkeit geben, zusammen ein solches Ereignis anzusehen. Wir werden in den nächsten Wochen schauen, ob dies, so wie es früher war, auch wieder durchgeführt werden kann.“

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