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Verbot von „parteipolitischen Veranstaltungen“ in städt. Räumen seit 1983

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Redaktion 30. November 2025 2 Minuten gelesen
Haus Basten

Das Fraktionsbüro der AFD wurde ins Haus Basten gelegt, eine Gedenkstätte, die an die NS-Zeit erinnert.

Geilenkirchen. Die Tatsache, dass der AFD-Partei ein Fraktionszimmer im Haus Basten zugewiesen wurde, schlägt hohe Wellen. Es ist eine Gedenkstätte an die Opfer der NS-Zeit sowie der Zerstörung in der Reichspogromnacht 1938. Der Erste Beigeordnete der Stadt, Herbert Brunen, verwies in einem Gespräch mit geilenkirchen-lokal.de darauf, dass man im Vorfeld bereits mit allen anderen Fraktionen im Rat der Stadt gesprochen habe, jedoch keine dieser ein Fraktionszimmer im Haus Basten beziehen wollte. „Wir haben schlicht und ergreifend keinen Platz im Rathaus und haben dies als die einzige Lösung gesehen“, so Brunen. Gerade er sollte wissen, dass es seit vielen Jahren eine Diskussion über die Nutzung städtischer Räumlichkeiten für parteipolitische Veranstaltungen in Geilenkirchen gibt. Er war, wie einige andere, heutige Ratsmitglieder, bei der letzten Diskussion über eine „Überlassung von städtischen Gebäuden für parteipolitische Veranstaltungen“ im Rat der Stadt dabei. Die fand am 20. Februar 2013 statt und wurde mit dem Beschluss, dass die „Verwaltung ein Konzept erarbeitet für die zukünftige Handhabung der Überlassung von städtischen Gebäuden für parteipolitische Veranstaltungen und stellt dieses den Fraktionen zur Beratung und Beschlussfassung vor“ verabschiedet. Bei unseren Recherchen haben wir nichts über einen späteren Vorschlag gefunden.

Beschluss vom 17. Januar 1983

Die erste niedergeschriebene Diskussion bezüglich der „Überlassung von städtischen Gebäuden für parteipolitische und andere Veranstaltungen“ datiert vom 17. Januar 1983. Sie fand im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der damalige Stadtdirektor unterbreitete den Ausschussmitgliedern den Antrag von „amnesty international“ auf Bereitstellung von mehreren Räumen in der Realschule für ein Wochenendseminar sowie den Antrag des Kreisvorstandes der „Grünen“ auf „Zurverfügungstellung von Massenquartieren aus Anlaß des Landesparteitages der Grünen“. Auch damals sprach sich eine Mehrheit der Ausschussmitglieder gegen den Antrag aus.

HFA lehnt Nutzung in 1987 erneut ab

Im Jahr 1987 wurde in der 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Geilenkirchen erneut über dieses Thema beraten. Diese Sitzung fand am 24. Februar 1987 statt. Beraten wurde über eine Nutzung der Stadthalle bzw. der Aula der Realschule durch Vereine und Organisationen. Sicherlich ist dieser Fall etwas anders angesiedelt, aber der damalige Beschluss lautete:  Der Antrag des Stadtverordneten Dr. Korsten, auch politische Veranstaltungen in der Aula der Realschule zuzulassen, wurde abgelehnt.

Die Verwaltung muss jetzt zunächst die Frage klären, was parteipolitische Veranstaltungen sind? Zählt eine Bürgersprechstunde dazu oder reicht alleine die Anwesenheit von politischen Vertretern für ein Verbot? Welche Voraussetzungen müssen für die Schaffung eines Fraktionsbüros gegeben sein? Und vor allem sollte die Frage geklärt werden, ob eine Gedenkstätte nicht grundsätzlich von der Nutzung durch politische Parteien, jedweder Ausrichtung, ausgeschlossen sein sollten?

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