Ein Energiepark ist im Landes-Entwicklungs-Plan überhaupt nicht vorgesehen.
Geilenkirchen. In der letzten Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen stand wieder einmal eine Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lindern auf der Tagesordnung. Dabei ging es in erster Linie darum, Rahmenbedingungen für ein mögliches Industriegebiet zu schaffen. ÂÂWie eigentlich immer beim Thema FUTURE SITE InWEST (FSI) gehen die Diskussionen im Rat darum, dass es auf einer Seite eine grundsätzliche Abneigung gegen ein Industriegebiet gibt und eine jedoch fast immer eine Mehrheit für ein mögliches neues Industriegebiet.
Auch an diesem Tag waren die Ansichten „schnell“ dargelegt. Die Parteimitglieder von Bündnis 90/Die Grünen lehnen ein Industriegebiet in Lindern kategorisch ab. „Wir stimmen dem nur zu, wenn dort ein Energiepark entsteht“, predigt der fraktionslose Grünen-Politiker Jürgen Benden ein jedesmal. In dieser Sitzung hatte der Fraktionssprechen Daniel Bani-Shoraka sogar Zahlen für einen solchen Energiepark bereit. Demnach würde eine Investition von etwa 40 Mio. Euro für einen Energiepark anfallen. Pro Jahr könnte ein Gewinn von ca. 1,8 Mio. Euro verbucht werden. Und dies 25 Jahre lang. Die Politiker von Bündnis 90/Die Grünen sollten zunächst einmal mitteilen, wie ein Energiepark im derzeitigen Landes-Entwicklungs-Plan (LEP) überhaupt entstehen könnte. Aus diesem LEP ergibt sich keine Möglichkeit, die Fläche als Energiepark zu nutzen. Im LEP und im Flächennutzungsplan ist die Fläche in Lindern als Industriefläche vorgesehen. Um überhaupt die Möglichkeit eines Energieparks zu diskutieren, müssten entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden, ggfls. unter Änderung des Flächennutzungsplans. Es ist äußerst zweifelhaft, ob die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung) dies mitmachen würde. Im Klartext heißt dies, dass jegliche Diskussion über einen Energiepark stets ins Leere laufen, da es dafür keine Rahmenbedingungen gäbe. Das einzige, was diese Diskussion stets kostet ist Zeit. Diesmal waren es rund 70 Minuten in einer Ratssitzung, bei der mehr Entscheidungen vertagt als getroffen wurden.
Zur Vollständigkeit gehört, dass die Mehrheit der Ratsmitglieder bei diesem Tagesordnungspunkt für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmten, der folgendermaßen lautete:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 für den Bereich „Lindern Nord“ geschaffen werden
