Barrierefreiheit bei der Europawahl 2024 in Geilenkirchen

Nur ein Wahllokal erfüllt nicht die erforderlichen Kriterien

Geilenkirchen. Bis auf ein Gebäude sind alle Wahllokale im Stadtgebiet Geilenkirchen zur Europawahl am 9. Juni 2024 in Geilenkirchen barrierefrei zugänglich. Joachim Grünewald, Leiter des Geilenkirchener Hauptamtes, informierte jetzt in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Geilenkirchen, Heinz Pütz, über die barrierefreien Zugangsmöglichkeiten. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten war es leider nicht überall möglich, die Wahllokale vollständig barrierefrei zu gestalten. Lediglich das Jugendheim Grotenrath erfüllt diese Kriterien nicht.

Für sehbehinderte oder blinde Wählerinnen und Wähler besteht die Möglichkeit, sich an die auf der Wahlbenachrichtigung genannte Stelle zu wenden, um eine Stimmzettelschablone zu erhalten. Alle Stimmzettel sind barrierefrei gestaltet.

Selbstverständlich können Wählerin und Wähler Personen benennen, die ihnen bei der Stimmabgabe behilflich sein können. Dies können beispielsweise Angehörige oder Mitglieder des Wahlvorstandes sein. Für Fragen zur Stimmabgabe für Wählerinnen und Wähler mit Behinderung können Sie sich jederzeit an das Servicebüro Wahlen unter der Rufnummer 02451/629-199 wenden.

Darüber hinaus wird auf das Angebot der Bundesregierung zu der Europawahl verwiesen. Auf der barrierefreien Homepage unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/leichte-sprache/europawahl-warum-waehlen-2267466 finden sich Erklärungen in einfacher Sprache zur Europawahl 2024. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich ebenfalls an das Wahlamt der Stadt Geilenkirchen (02451/629-199) wenden.

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