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Mehr Verlässlichkeit für Eltern und Einrichtungen – Neue Gesetzesreform soll helfen

Redaktion 3. Februar 2026 4 Minuten gelesen
Bernd Krückel und Tom Schnelle, MdL

Landtag

Kreis Heinsberg. In der Heinsberger Kreispolitik wird seit geraumer Zeit über die Ausfälle in Kindertagesstätten diskutiert. Und diese Debatte ist keine, die nur bei uns im Kreis geführt wird. Über 20 Schließtage hat eine Kindertagesstätte durchschnittlich pro Jahr. Und jeder dieser Tage ist mit Stress für Kinder wie für Eltern verbunden, und ebenso mit erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden, wenn Eltern sich persönlich um die Kinderbetreuung kümmern müssen und ihren Arbeitsplatz nicht aufsuchen können.

Um solchen Ausfällen entgegenzuwirken, hat die Landesregierung NRW in einem umfassenden Prozess, im Dialog mit Trägern und Verbänden, eine Gesetzesreform ausgearbeitet, die von der neuen Familienministerin, Verena Schäffer, in den Landtag eingebracht hat.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete für den Heinsberger Südkreis, Bernd Krückel MdL:

„Die Qualität der Kinderbetreuung ist in unserem Bundesland in den vergangenen Jahren deutlich verbesser worden. Während die Betreuungsplätze im Land seit 2010 um rund 30 Prozent gestiegen ist, ist das KiTa-Personal um fast 90 Prozent gewachsen. Die finanziellen Mittel, die wir im Land für unsere Kindertagesbetreuung aufbringen hat sich in diesem Zeitraum auf 6,2 Milliarden Euro jährlich fast verfünffacht. Dieser Anstieg der Bedeutung der KiTa-Betreuung sorgt in den letzten Jahren aber auch für einen spürbaren Personalmangel: Über 20 Schließtage hat eine Kindertagesstätte aufgrund von Ausfällen pro Jahr. Die KiBiz-Reform soll nun dafür sorgen, dass Eltern sich wieder darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut und verlässlich betreut sind. Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen werden den Ausfällen entgegenwirken und eine verlässlichere Betreuung gewährleisten.”

Thomas Schnelle MdL, CDU-Landtagsabgeordneter für den Heinsberger Nordkreis ergänzt: “Kita muss stattfinden! Es ist nicht hilfreich, wenn eine Kindertagesstätte dicht machen muss, nur weil eine Betreuungskraft krankheitsbedingt ausfällt, obwohl ausreichend Fachkräfte für die Kinder da sind. Durch die Möglichkeit angepasster Kern- und Randzeiten kann das pädagogische Personal von den Trägern vor Ort zielgerichteter eingesetzt werden. Dazu kann vorübergehend auch die Gruppengröße erhöht werden. Das sind alles keine Vorschriften oder eine Senkung der Standards. Das sind Möglichkeiten, damit die KiTa-Leitungen vor Ort auf Ausnahmesituationen reagieren können. Wir schaffen mehr Flexibilität, um Schließzeiten zu verringern.”

Für die frühkindliche Bildung sind für das Haushaltsjahr 2026 mehr als 6 Milliarden Euro eingeplant – so viel wie nie zuvor. Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung außerdem, 50 Millionen Euro für eine jährliche Personaloffensive und dauerhafte Stabilisierung des Systems bereitzustellen. Neben der Finanzierung des Übergangs zu einem neuen Abrechnungssystem ab dem 1. August 2027 werden bereits für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Außerhalb des Kinderbildungsgesetzes stellt das Land darüber hinaus insgesamt 1,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung und führt einen zusätzlichen Ausgleich für steigende Personalkosten ein. Auch die bisherige Sonderförderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für eingruppige Einrichtungen, die vor 2007 gegründet wurden, bleibt bestehen und dadurch wird auch die Trägervielfalt gesichert. So schafft das Land mehr Planbarkeit und finanzielle Sicherheit für Träger.

Vor dem Hintergrund der angespannten Personalsituation schafft das Land mehr Verlässlichkeit für Eltern und Kinder und setzt weiter auf Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung. Träger sollen eigenverantwortlich innerhalb der Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung Kern- und Randzeiten definieren können. Dadurch kann das pädagogische Personal in der Einrichtung flexibler und bedarfsgerechter eingesetzt werden. Die Kernzeit soll dabei täglich mindestens fünf Stunden betragen. Diese Option für mehr Flexibilität können die Träger auf freiwilliger Basis nutzen. Es ergeben sich dadurch keine finanziellen Änderungen: Es werden weiterhin in jedem Fall neun Stunden Kernzeit pro Tag finanziert, unabhängig davon, wie das Optionsmodell genutzt wird. Sowohl für Einrichtungen wie auch Eltern ermöglicht das eine bessere Planungssicherheit, weil die Kita nicht so häufig schließen muss.

Die festgelegten Standard-Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen bleiben unverändert. In begrenzten Ausnahmefällen kann es zu einer vorübergehenden Überschreitung kommen, etwa um bei kurzfristigem Bedarf, beispielsweise nach einem Zuzug, ein Kind aufnehmen zu können. Dauert die Überschreitung länger als sechs Wochen, ist dies dem Jugendamt anzuzeigen und muss durch das örtliche Jugendamt genehmigt werden.

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