Geilenkirchen. Auch in diesem Jahr stellt die Stadt Geilenkirchen wieder 30.000 Euro zur Förderung der Vereinsarbeit bereit. Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt nach diesen Kriterien:
- Nur eingetragene Vereine mit einem aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes können einen Zuschuss erhalten.
- Dachvereine, die die Aktivitäten oder Interessen anderer Vereine bündeln, erhalten keinen Zuschuss.
- Für die Festsetzung der Zuwendung sind die Mitgliederzahlen nach dem Stand vom 01.01.2024 maßgeblich. Die Zuschüsse werden nach einem Punktesystem auf die Vereine verteilt. Jedes erwachsene Vereinsmitglied wird mit dem Faktor 0,34, jedes jugendliche Vereinsmitglied mit dem Faktor 0,66 bewertet.
- Der Höchstzuschuss je Verein beträgt 1.500 €
Interessierte Vereine, welche bislang keinen Zuschuss erhalten haben und auf die die Kriterien zutreffen, können noch bis zum 20. Juli einen entsprechenden Antrag stellen. Füllen Sie hierzu einfach das Formular „Zuschussantrag 2024“, welches Sie auf der städtischen Homepage finden, aus. Für Fragen steht die Kämmerei während der Publikumszeiten bereit.