Geilenkirchen. Einen für die Weiterentwicklung der Kommune bedeutungsvollen Themenkatalog hatten die Vertreter*innen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Geilenkirchen zu behandeln. Ausschussvorsitzender Karl-Peter Conrads rief zu Beginn den Tagesordnungspunkt 1 auf, der sich mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes befasste. Hierbei geht es um die Erweiterung eines Tiefbau- und Abfallentsorgungsunternehmens an der Kreisstraße 24 zwischen Beeck und Müllendorf. Die Ausschussmitglieder hatten am Nachmittag die Gelegenheit, sich ein Urteil über die Notwendigkeit der geplanten Erweiterung des Recyclingbetriebes zu machen. Betriebsinhaber Stephan Pyls führte über das Gelände und stand für Fragen Rede und Antwort. Deshalb gab es bei der Stewi-Sitzung nicht mehr viel Beratungsbedarf, so dass der Ausschuss den positiven Beschlussvorschlag an den Rat weiterleitete.
Tagesordnungspunkt 2 befasste sich mit dem Gelände der ehemaligen Hauptpost zwischen Theodor-Heuss-Ring und Bahnhofsstraße. Hierbei ging es um die Befreiung der Festsetzung hinsichtlich der Überschreitung der manifestierten maximalen Gebäudehöhe und der Änderung der Ausrichtung der Tiefgaragenzu- und ausfahrt. Der Grundstückseigentümer möchte auf der Fläche ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage errichten. Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Nutzung geplant, in den drei Geschossen darüber sollen 26 barrierefreie Wohnungen entstehen. Da zwischen dem Theodor-Heuss-Ring und der Bahnhofsstraße ein Höhenunterschied existiert sieht die Planung eine Anpassung des Niveaus vor um eine entsprechende Gebäudestruktur herbeizuführen. Aus diesem Grund beantragte der Eigentümer für die bisherige maximal zulässige Gebäudehöhe eine Überschreitung um 1,55 Mater zum Theodor-Heuss-Ring und eine Unterschreitung von 0,05 Meter an der Bahnhofsstraße. Die Ausschussmitglieder stimmten für die Änderungen und damit Weiterleitung des Beschlussvorschlages an den Rat.